KIEL: Die Landeskartellbehörde für Energie des Landes Schleswig-Holstein sorgt für mehr
Rechtsklarheit bei der Vergabe von Konzessionsverträgen für den Betrieb von Strom- und
Gasnetzen in den Kommunen. Unter Federführung von Ministerpräsident Torsten Albig
und Energiewendeminister Robert Habeck hat sie im Rahmen eines Runden Tisches unter
Begleitung des Innenministeriums mit den von der Konzessionsvergabe direkt Betroffenen
ein Hinweispapier zum Abschluss der Konzessionsverträge nach § 46 EnWG zur
Einräumung von Wegenutzungsrechten für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen
zur Strom- bzw. Gasversorgung erarbeitet.
"Der Wettbewerb um die kommunalen Netze kriegt somit eine verlässliche Basis. Damit
schaffen wir die Bedingungen für Fairness. Außerdem werden netzbezogene ökologische
Kriterien der Energieversorgung neben Kundenfreundlichkeit und Preisgünstigkeit
ebenfalls zu einem relevanten Faktor
", sagte Energiewendeminister Robert Habeck.
Anlass ist, dass spätestens alle 20 Jahre die Kommunen neu entscheiden können, wer die
kommunalen Strom- und Gasnetze betreiben darf. Das Auswahlverfahren dafür muss
diskriminierungsfrei sein und allen Beteiligten gleichermaßen Chancen einräumen. Um
rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden bzw. zu verringern und so größere
Sicherheit für die Marktteilnehmer zu erhalten, wurden nun eine Reihe von Empfehlungen
und Orientierungshilfen auf der Grundlage der aktuellen sich aus der zunehmend
gefestigten Rechtsprechung ergebenden Rechtslage aufgenommen.
So haben die Beteiligten des Runden Tisches in sehr konstruktiver, sach- und
lösungsorientierter Zusammenarbeit unter Berücksichtigung vieler differierender
Positionen und Interessen einen grundsätzlichen Konsens hinsichtlich der rechtlichen
Anforderungen an die Verfahrensgestaltung und mögliche Auswahlkriterien, die im
Rahmen der Konzessionsvergabe vorrangig zu beachten sind, erzielt. Sie sollen dazu
beitragen, das Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen,
effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit
Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, zu erreichen. Verfahren zur Konzessionsvergabe, die auf der Grundlage des Hinweispapiers durchgeführt werden, sollen hiermit zu einer höheren Rechtssicherheit gelangen.
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag, der Städteverband Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holstein Netz AG, die Landesgruppe Nord des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. sowie der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erkennen grundsätzlich die im Hinweispapier niedergelegten Verfahrensempfehlungen sowie den Konkretisierungsspielraum und den Konkretisierungsrahmen an und empfehlen die Anwendung und Beachtung dieser Hinweise bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze. Damit erhalten die Akteure einen Rahmen, den sie für das jeweilige Verfahren verantwortungsvoll ausgestalten müssen. Auf dieser Grundlage durchgeführte Verfahren werden die Beteiligten respektieren, wenn der empfohlene Rahmen nicht verlassen wird.
Konzessionvergabe_Hinweispapier
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