KIEL. Schleswig-Holsteins Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck hält den Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung für unzureichend. "Was die Bundesregierung vorgelegt hat, reicht nicht aus, um Fracking wirklich zu verhindern. Nach wie vor bleiben viel zu viele Schlupflöcher. Fracking von Erdöl ist demnach erlaubt. Und was unterhalb 3000 Meter in der Tiefe geschieht, ist der Bundesregierung offenbar egal. Denn hier wäre es ebenfalls möglich zu fracken. Diese Punkte müssen dringend nachgebessert werden
", forderte Habeck heute (1. April 2015).
"Wir werden uns als Landesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Fracking tatsächlich verhindert wird
", fuhr Habeck fort. Er appellierte an die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, sich im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls für die dringend erforderlichen Nachbesserungen einzusetzen. "In Schleswig-Holstein sind sich fraktionsübergreifend alle einig, dass es kein Fracking geben soll. Dem sollten die hier gewählten Bundestagsabgeordneten im Interesse ihres Landes Rechnung tragen. Die große Koalition im Bund darf keine große Fracking-Koalition werden. Ein Verbot über das Bundesbergrecht wäre die beste Lösung, um Fracking rechtssicher auszuschließen und damit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt wirklich Rechnung zu tragen.
"
Hintergrund zum Vorschlag der Bundesregierung:
Die Bundesregierung will bei der Förderung von Erdgas Fracking bis 3000 Meter Tiefe sowie in und unter Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten untersagen. In Naturschutz- und FFH-Gebieten dürfen keine Fracking-Anlagen errichtet werden. Fracking zur Förderung von Erdöl wird von dem geplanten Gesetz jedoch nicht erfasst. Zudem liegen in Schleswig-Holstein große Teile dieser unkonventionellen Lagerstätten (über 1.000 Quadratkilometer) auch noch unterhalb der 3000 Meter Grenze, für die das geplante Verbot von Fracking nicht greifen würde. Wasserschutz-, Wassereinzugs-, Naturschutz- und FFH-Gebiete umfassen nur etwa 25 Prozent der Landesfläche, wobei unterhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten sogar kein Verbot vorgesehen ist, so dass durch unterirdisch abgelenkte Bohrungen auch dort Fracking möglich wäre. Damit wäre Fracking nach den Plänen der Bundesregierung unter einem großen Teil der Landesfläche in Schleswig-Holstein erlaubt. Die Landesregierung hat Fracking im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans im Wege einer Veränderungssperre in den kommenden Jahren zwar ausgeschlossen, für ein dauerhaftes und flächendeckendes Verbot ist aber eine Gesetzesänderung auf Bundesebene erforderlich.
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