KIEL. Schleswig-Holstein erhöht den Förderzins für die Förderung von Erdöl und Erdgas. Demnach zahlen Unternehmen vom 1. Januar 2015 bei künftigen Förderungen den maximal zulässigen Höchstwert von 40 Prozent des Marktwertes. Die beiden Felder in der Nordsee, in denen derzeit Kohlenwasserstoffe gefördert werden, sind von dem neuen Fördersatz ausgenommen. Doch auch für sie steigen die Fördersätze in Abhängigkeit vom Ölpreis künftig. Dieses wird in der entsprechenden Landesverordnung geregelt, die Energiewendeminister Robert Habeck heute (2. Dezember 2014) dem Kabinett vorgestellt hat.
Für die bestehenden Förderungen in der Nordsee ("Deutsche Nordsee A6/B4"– Erdgasförderung und "Heide-Mittelplate I" – Erdölförderung) wird als Basiszinssatz für Erdöl ein Mindestwert von 21 Prozent festgelegt, der nicht unterschritten werden kann. Dies entspricht dem bisherigen Wert. Bei steigenden Ölpreisen steigt automatisch auch der Förderzins; und zwar bis auf den Höchstsatz von 40 Prozent. Dieser wird bei einem Marktwert von rund 930 Euro pro Tonne Erdöl erreicht. Das entspricht einem ungefähren Barrelpreis von 126 Euro. Aktuell beträgt der Ölpreis für die Marke Brent etwa 72 US-Dollar pro Barrel und liegt damit deutlich darunter.
Energiewendeminister Robert Habeck erklärte: "Unsere nicht erneuerbaren Ressourcen sind endlich. Die Landesregierung möchte sie – nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlicher Sicht – schonen und damit langfristig sichern. Schließlich gehören sie letztlich der Gesellschaft. Deshalb gestalten wir den Förderzins neu.
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Hintergrund:
Das Bundesberggesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, den vom Gesetz vorgesehen Förderzins in Höhe von 10 Prozent anzupassen, zum Beispiel zum Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange. Hiervon wird nun Gebrauch gemacht. Seit 2001 wurde der Förderzins alle zwei bis vier Jahre um 2,5 oder 3 Prozentpunkte angehoben, zuletzt 2013. Die Einnahmen aus dem Förderzins lagen im Haushaltsjahr 2013 bei knapp 140 Millionen Euro. Für 2014 werden etwa 128 Millionen erwartet. Einnahmen aus der Förderabgabe werden den Steuereinnahmen des Landes hinzugerechnet; ein Teil fließt somit in den Länderfinanzausgleich.
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