BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist es während des Wiederanfahrens zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Da die Hauptspeisewasserpumpe nicht rechtzeitig zugeschaltet worden war, wurde beim Anfahren der Anlage nach der Revision bei einer Reaktorleistung von 9 % die Reaktorschnellabschaltung ausgelöst. Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie "N" hat die e.on-Betreibergesellschaft der Atomaufsichtsbehörde heute (17. Juli) vorab gemeldet. Das Ereignis wird als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.
Hintergrund
Im Kernkraftwerk Brokdorf war seit dem 21. Juni die Jahresrevision durchgeführt worden. Am 16. Juli hatte die Atomaufsichtsbehörde ihre Zustimmung zum Wiederanfahren erteilt. Eine Reaktorschnellabschaltung ist nach der „Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ meldepflichtig, wenn die Reaktorleistung oberhalb von 5% liegt.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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