Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Reaktorschnellabschaltung im Kernkraftwerk Brokdorf

Letzte Aktualisierung: 17.07.2014

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist es während des Wiederanfahrens zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Da die Hauptspeisewasserpumpe nicht rechtzeitig zugeschaltet worden  war, wurde beim Anfahren der Anlage nach der Revision bei einer Reaktorleistung von 9 % die Reaktorschnellabschaltung ausgelöst. Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie "N" hat die e.on-Betreibergesellschaft der Atomaufsichtsbehörde heute (17. Juli) vorab gemeldet. Das Ereignis wird als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.

Hintergrund

Im Kernkraftwerk Brokdorf war seit dem 21. Juni die Jahresrevision durchgeführt worden. Am 16. Juli hatte die Atomaufsichtsbehörde ihre Zustimmung zum Wiederanfahren erteilt. Eine Reaktorschnellabschaltung ist nach der „Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ meldepflichtig, wenn die Reaktorleistung oberhalb von 5% liegt.

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse  in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) =  Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Sönke Wendland | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen