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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Leckage in der Entlüftungsleitung eines Motorluftkühlers im Kernkraftwerk Brokdorf

Letzte Aktualisierung: 10.06.2014

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist bei einer routinemäßigen Begehung eine Leckage an einer Entlüftungsleitung festgestellt worden. Aus der Leitung am Motorluftkühler tropften Kleinstmengen an Kühlwasser. Diese Leckage hat keinen Einfluss auf den Leistungsbetrieb der Anlage. Das betroffene Rohrleitungsstück wurde durch ein baugleiches Bauteil ersetzt und wird zur Ursachenklärung einer werkstofftechnischen Prüfung unterzogen. Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie "N" wurde der Atomaufsichtsbehörde heute (10. Juni) fristgerecht gemeldet und wird als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.

Die betroffene Komponente ist Bestandteil des Nebenkühlwassersystems. Das Nebenkühlwassersystem ist ein Teil der Nachkühlkette des Kernkraftwerkes Brokdorf.


Hintergrund

Der Schaden an der Entlüftungsleitung ist gemäß Atomrecht meldepflichtig. In Kernkraftwerken sind sehr häufig sog. Redundanzen vorgesehen. Das heißt, dass sicherheitstechnisch bedeutsame Komponenten mehrfach vorhanden sind. Im vorliegenden Fall war auslegungsgemäß nur eine redundante Komponente betroffen, so dass das Ereignis von der Atomaufsicht als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft wird. Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:

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