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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Neuvermessung

Letzte Aktualisierung: 09.05.2022

Neuvermessungen im Rahmen der Flurneuordnung

Im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren gemäß Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) die notwendigen Neuvermessungsarbeiten durch.

Das FlurbG eröffnet im ländlichen Bereich die Möglichkeit der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, der Verbesserung der Agrarstruktur, der Unterstützung von Natur und Landschaftsschutzbelangen sowie der Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Neben den meist größeren Flurbereinigungsverfahren kann auch durch den freiwilligen Landtausch, eine Zusammenlegung zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitzgrundstücke erfolgen.

Bei Verfahren nach dem FlurbG tritt das Liegenschaftskataster außer Kraft und wird durch den Flurbereinigungsplan ersetzt. Dieser kann die Aufgabe als amtlicher Nachweis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung nur in begrenztem Umfang und für begrenzte Zeit wahrnehmen.

Zum Aufbau eines neuen Liegenschaftskatasters sind in der Regel, das heißt bei allen Verfahren nach § 1 und § 91 FlurbG, eine vollständige Neuvermessung des Flurbereinigungsgebiets und die Neuerstellung von Liegenschaftskatasterbuch- und -kartenwerk erforderlich.

Neuvermessungen zum Aufbau des Koordinatenkatasters

Um die Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz erfüllen zu können, führt das LVermGeo SH örtliche Erneuerungsarbeiten zum Aufbau des Koordinatenkatasters durch.

Ein homogenes, qualitativ hochwertiges Grundlagennetz, das den heutigen Genauigkeitsanforderungen entspricht, ist unverzichtbare Grundlage aller topographischen und hoheitlichen Vermessungen.

Ein homogenes flächendeckendes Koordinatenkataster als automationsgerechter Zahlennachweis wird langfristig den bisherigen heterogenen Nachweis über Grenzen, Gebäude und Topographie ersetzen.

Dieses garantiert die Übereinstimmung von Karten- und Zahlennachweis. Es ermöglicht den Verzicht auf die aufwändige Nutzung anderer vermessungstechnischer Unterlagen. Des Weiteren vereinfacht das Vorliegen eines flächendeckenden Koordinatenkatasters geodätische Berechnungen und verringert den Umfang der Übernahmearbeiten.

Vor allem ist das Koordinatenkataster auch Voraussetzung für das qualitativ einwandfreie Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®). Die ALKIS®-Nutzer fordern eine gleichmäßige und sehr hohe Genauigkeit, eine Forderung, die das LVermGeo SH nur in den Gebieten mit Koordinatenkataster erfüllen kann.

Die Schaffung von Koordinatenkataster ist somit langfristig für eine Qualitätsverbesserung der Daten des Liegenschaftskatasters eine zwingende Voraussetzung.

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