Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Ab dem 01.02.2026 ist für einen vollständigen Antrag die vorherige Zustimmung des Flächeneigentümers und des Trägers der Unterhaltungslast erforderlich
- Anträge auf Benutzung von Deichen und anderen Küstenschutzanlagen bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Flächeneigentümers und des Trägers der Unterhaltungslast (s. a. Ansprechpartner). Liegen diese nicht vor, kann der Antrag nicht als vollständig bewertet werden.
- Erfolgt die Antragstellung unter Zuhilfenahme der entsprechenden Formulare und Merkblätter (s. Downloadbereich), können Sie in aller Regel mit einer vekürzten Bearbeitungszeit rechnen, sofern die oben genannten Zustimmungen vorliegen. Die Vordrucke stehen zunächst nur für die häufigsten Verfahren nach § 70 Landeswassergesetz zur Verfügung. Weitere Vordrucke folgen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.
Ergänzender Hinweis:
Sie können die Formulare und Merkblätter hilfweise auch bereits vor der eigentlichen Einführung verwenden. Die dort enthaltenen Felder für die oben genannten Zustimmungen können Sie in diesem Fall offen lassen.