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Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZHuK) : Thema: Ministerien & Behörden

Kommunikationsförderung

Letzte Aktualisierung: 26.04.2022

Alle Klassenräume sind nach hörgeschädigtenpädagogischen Grundsätzen ausgestattet:

  • Teppichboden, damit weniger Geräusche entstehen
  • ausreichende Beleuchtung, damit das Absehen der Sprache vom Mund und das Sehen der Gebärden gut möglich ist
  • Tische sind halbkreisförmig angeordnet, so dass sich alle Schüler sehen können.
  • Versorgung aller Klassen mit digitalen Hörübertragungsanlagen
  • nicht mehr als 13 Schüler in einer Klasse
  • Deckenisolierung
  • Schalldämmende Wandpaneelen in den Rückwänden der Klassenräume

Der Unterricht wird insgesamt nach folgenden Kriterien gestaltet:

  • viel Anschaulichkeit
  • häufige Absicherung des Verständnisses der Inhalte
  • Kommunikationsunterstützung (PMS, LBG, LuG und bei Bedarf in DGS)
  • Hörtaktik
  • Rituale
  • Individualisiert durch Förderpläne
  • Sehr personenbezogen (wenig Lehrerwechsel)

Es wird nach den Fachanforderungen der Primarstufe- und Gemeinschaftsschule  unterrichtet. Wenn die Schüler weitere Förderschwerpunkte (z. B. im Bereich Lernen) haben, werden diese in die sonderpädagogische Förderung mit einbezogen.

Wir bemühen uns, auf jeden Schüler und jede Schülerin individuell einzugehen und nach seinen und ihren Bedürfnissen zu beschulen.

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