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Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZHuK) : Thema: Ministerien & Behörden

Unterbringung im Internat

Letzte Aktualisierung: 26.04.2022

Spielplatz
Die Jungen- und Mädchengruppen und deren Erzieherinnen und Erzieher

Kinder und Jugendliche, für die der tägliche Schulweg zur Hörgeschädigten-Schule in Schleswig zu weit ist, wohnen von Montag bis Freitag im Internat. Die Wochenenden und Ferien verbringen sie zu Hause.

Das Internat umfasst Jungen- und Mädchengruppen, sowie eine koedukative Sek II Gruppe. Zwei bis drei hörgeschädigten spezifisch geschulte Erzieherinnen und Erzieher betreuen eine Gruppe
mit acht bis elf Schülerinnen und Schülern.

Die Kinder in der Frühförderung werden während ihrer Intensivkurse in einer eigenen koedukativen betreut und gefördert.

Finanzierung

Die Übernahme der Internatskosten wird bei der Eingliederungshilfe beantragt.

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