Allgemeine Information
Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, einzutragen. Von der Aufnahme in die Denkmalliste werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt. Die Denkmalliste ist nicht abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt.
Alle bisher nach dem Denkmalschutzgesetz vor 2015 in das Denkmalbuch eingetragenen Kulturdenkmale sind laut §24 Denkmalschutzgesetz in die Denkmalliste übernommen worden. Die Beschreibungen konnten noch nicht vollständig angepasst werden. Deswegen steht dort „Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)“. Es handelt sich aber dennoch um Kulturdenkmale mit besonderem Wert.
Der Schutz von Kulturdenkmalen ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Kulturdenkmale sein.
In dieser Datenbank werden nur Kulturdenkmale im Sinne von Bau- und Gründenkmalen sowie Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich geführt. Archäologische Kulturdenkmale werden vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein mit Sitz in Schleswig betreut. Die Kulturdenkmale im Stadtgebiet von Lübeck werden in den
Denkmallisten der Hansestadt Lübeck geführt.
Landesverordnung über die Denkmallisten
Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale
Aufbau der Denkmallisten
Die Listen der Kreise gliedern sich in alphabetischer Reihe ihrer Gemeinden und innerhalb der Gemeinden (und kreisfreien Städten) nach
- Schutzzonen (Denkmalbereiche)
- Sachgesamtheiten
- Mehrheiten von baulichen Anlagen
- Bauliche Anlagen (Einzeldenkmale)
- Teile von baulichen Anlagen
- Gründenkmale
- Sonstige Kulturdenkmale
Kreise
Denkmalliste Kreis Dithmarschen
Kreis Dithmarschen (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Nordfriesland
Kreis Nordfriesland (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Ostholstein
Kreis Ostholstein (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Pinneberg
Kreis Pinneberg (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Plön
Kreis Plön (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Segeberg
Kreis Segeberg (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Steinburg
Kreis Steinburg (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Kreis Stormarn
Kreis Stormarn (Aktualisierung wöchentlich)
Kreisfreie Städte
Denkmalliste Stadt Flensburg
Stadt Flensburg (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Landeshauptstadt Kiel
Landeshauptstadt Kiel (Aktualisierung wöchentlich)
Denkmalliste Stadt Neumünster
Stadt Neumünster (Aktualisierung wöchentlich)
Öffentliche Benachrichtigungen
Grundlage ist § 8 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes: "Von der Eintragung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen. Können sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, gilt die Veröffentlichung der Eintragung in der Denkmalliste als öffentliche Benachrichtigung. Ebenso kann die Eintragung oder Löschung öffentlich bekannt gemacht werden, wenn mehr als 20 Personen betroffen sind. Benachrichtigt werden auch die Kommunen, in deren Gebiet das Kulturdenkmal liegt."
Stadt Brunsbüttel - Wohnsiedlung der Bediensteten des Nord-Ostsee-Kanals (14.4.2016)
(PDF, 194KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stadt Fehmarn - Ostseeheilbad Burgtiefe (6.6.2016)
(PDF, 300KB, Datei ist nicht barrierefrei)