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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Liste der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein

Kreise, kreisfreie Städte: Aktualisierung wöchentlich

Hier finden Sie die Kulturdenkmale in den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Daten werden wöchentlich aktualisiert.

Letzte Aktualisierung: 13.02.2024

Allgemeine Information

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, einzutragen. Von der Aufnahme in die Denkmalliste werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt. Die Denkmalliste ist nicht abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt.
Alle bisher nach dem Denkmalschutzgesetz vor 2015 in das Denkmalbuch eingetragenen Kulturdenkmale sind laut §24 Denkmalschutzgesetz in die Denkmalliste übernommen worden. Die Beschreibungen konnten noch nicht vollständig angepasst werden. Deswegen steht dort „Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)“. Es handelt sich aber dennoch um Kulturdenkmale mit besonderem Wert.
Der Schutz von Kulturdenkmalen ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Kulturdenkmale sein.
In dieser Datenbank werden nur Kulturdenkmale im Sinne von Bau- und Gründenkmalen sowie Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich geführt. Archäologische Kulturdenkmale werden vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein mit Sitz in Schleswig betreut. Die Kulturdenkmale im Stadtgebiet von Lübeck werden in den Denkmallisten der Hansestadt Lübeck geführt.

Landesverordnung über die Denkmallisten

Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale


Aufbau der Denkmallisten

Die Listen der Kreise gliedern sich in alphabetischer Reihe ihrer Gemeinden und innerhalb der Gemeinden (und kreisfreien Städten) nach

  • Schutzzonen (Denkmalbereiche)
  • Sachgesamtheiten
  • Mehrheiten von baulichen Anlagen
  • Bauliche Anlagen (Einzeldenkmale)
  • Teile von baulichen Anlagen
  • Gründenkmale
  • Sonstige Kulturdenkmale


Kreise

Denkmalliste Kreis Dithmarschen

Kreis Dithmarschen (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Herzogtum Lauenburg

Kreis Herzogtum Lauenburg (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Nordfriesland

Kreis Nordfriesland (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Ostholstein

Kreis Ostholstein (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Pinneberg

Kreis Pinneberg (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Plön

Kreis Plön (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kreis Rendsburg-Eckernförde (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Schleswig-Flensburg

Kreis Schleswig-Flensburg (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Segeberg

Kreis Segeberg (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Steinburg

Kreis Steinburg (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Kreis Stormarn

Kreis Stormarn (Aktualisierung wöchentlich)


Kreisfreie Städte

Denkmalliste Stadt Flensburg

Stadt Flensburg (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Landeshauptstadt Kiel

Landeshauptstadt Kiel (Aktualisierung wöchentlich)

Denkmalliste Stadt Neumünster

Stadt Neumünster (Aktualisierung wöchentlich)


Öffentliche Benachrichtigungen

Grundlage ist § 8 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes: "Von der Eintragung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen. Können sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, gilt die Veröffentlichung der Eintragung in der Denkmalliste als öffentliche Benachrichtigung. Ebenso kann die Eintragung oder Löschung öffentlich bekannt gemacht werden, wenn mehr als 20 Personen betroffen sind. Benachrichtigt werden auch die Kommunen, in deren Gebiet das Kulturdenkmal liegt."

Stadt Brunsbüttel - Wohnsiedlung der Bediensteten des Nord-Ostsee-Kanals (14.4.2016)  (PDF, 194KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stadt Fehmarn - Ostseeheilbad Burgtiefe (6.6.2016)  (PDF, 300KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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