Auch zunächst wenig eindrucksvoll erscheinende bauliche Anlagen können Kulturdenkmale sein, bei denen erst entsprechende Nachforschungen und Untersuchungen die Denkmaleigenschaft zutage treten lassen. Hierbei werden häufig wichtige Aufschlüsse über frühere Lebens- und Arbeitsverhältnisse gewonnen, Handwerkstechniken und Konstruktionen deutlich gemacht. Gerade die vielen, auf den ersten Blick unscheinbaren Gebäude, die im Schatten der bekannten großen Denkmale stehen, prägen die Eigenart Schleswig-Holsteins und spiegeln zugleich die besondere geschichtliche Situation des Landes wider.
Die Denkmalschutzbehörden erfassen deshalb nicht nur auffallende und herausragende Einzelmonumente, sondern auch einfache Gebäude. Es sind vor allem die aus vergangener Zeit überkommenen Bauten, die bei ihrer Entstehung im Rahmen des üblichen blieben, kennzeichnende Denkmale ihrer Epoche. So ist die Zahl der Objekte, deren Denkmaleigenschaft erkannt wurde und deren Pflege zur weiteren Erhaltung notwendig erscheint, erheblich angewachsen.
Zu den Kulturdenkmalen gehören auch Sachgesamtheiten, Mehrheiten von baulichen Anlagen und Gründenkmale. Auch bewegliche Dinge können Kulturdenkmale sein. Zu einem Kulturdenkmal können sein ortsfestes Zubehör und Ausstattung gehören.
Der geschichtliche Wert von Kulturdenkmalen kann in deren Bedeutung für die Besiedlungs- und Religionsgeschichte liegen, in dem Umstand, dass sie Zeugnis für eine bestimmte Zeit ablegen, Stätten politischer Ereignisse oder Wirkungsort bekannter Persönlichkeiten der Geschichte waren, gesellschaftliche Entwicklungen deutlich machen oder volkskundliche, gartenbauliche und heimatgeschichtliche Traditionen offenbaren.
Von wissenschaftlichem Wert sind Kulturdenkmale, die die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft, den Ausbau von Verkehrsverbindungen oder Produktionsstätten und deren Fabrikationsweisen sowie den industriellen Fortgang erlebbar machen, zugleich aber auch über frühere soziale Verhältnisse Auskunft geben können. Zeugnisse dieser Gattung sind beispielsweise Wind- und Wassermühlen, Fabrikgebäude, Werft- und Hafenanlagen, Kanalbauten, Brücken, Wassertürme, Speicher, Bahnhöfe und Eisenbahnbauten, aber auch alte Obstgärten, Straßenpflasterungen und Meilensteine.
Beim technischen Wert kommt es zu vielen Überschneidungen mit dem geschichtlichen und dem wissenschaftlichen Wert. Technische Denkmale können Bergwerke, Brücken, Mühlen, industriell genutzte Hallen, Schleusen, Straßen und Wasserstraßen, Anlagen der Strom- und Wasserversorgung sein. Auch bestimmte Konstruktionen oder Produktionsarten können einen eigenen Zeugniswert haben.
Der städtebauliche Wert eines Kulturdenkmals liegt im Allgemeinen in dem für das Orts- und Landschaftsbild wichtigen Zusammenhang. Hier kann das Einzelbauwerk eine besondere Stellung einnehmen oder die Gruppe zusammenstehender Gebäude das Straßen- oder Platzbild und sogar einen ganzen Stadtteil prägen. Einen ähnlichen Zusammenhang offenbaren auch einheitlich geplante und ausgeführte Siedlungen sowie Stadtbezirke. Zu städtebaulich wichtigen Zeugnissen gehören ferner Reste untergegangener Wehranlagen, die nur noch im Stadtgrundriss ablesbar blieben, Straßen- und Wegeverläufe, die für die Entwicklung bestimmter Bereiche und die Neubildung von Stadtteilen kennzeichnend wurden, aber auch die Parzellenstruktur von Siedlungskernen, die das Siedlungsgefüge aus der Gründungszeit bis in die Gegenwart überliefert.
Über die Mitgliedschaft in den Arbeitsgruppen „Inventarisation“ und "Industriedenkmalpflege" der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland besteht ein intensiver bundesweiter Austausch mit den Fachkollegen in den anderen Landesämtern. Über diese und weitere Vernetzungen mit Institutionen und Forschungseinrichtungen fließen neueste Erkenntnisse und Entwicklungen in die Arbeit dieser Fachbereiche ein.
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