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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Andreas Hansen



Letzte Aktualisierung: 25.06.2024

Wahl des Gerichtshalters Andreas Hansen zum Ständeabgeordneten 1847

Hochachtungsvoll und ganz ergebenst“, so unterzeichnete der Gerichtshalter Andreas Hansen in Leck am 12. Februar 1847 gegenüber dem Wahlvorstand in Tondern die Annahme der Wahl zum Abgeordneten in der Ständeversammlung für das Herzogtum Schleswig. Diese Zustimmung ist im Landesarchiv Schleswig-Holstein überliefert (LASH Abt 65.2 Nr. 4905).

Die damalige Schleswig’sche Ständeversammlung war eine eingeschränkte Volksvertretung mit beratender Funktion und somit eine Etappe auf dem Weg zur Demokratie. Die Amtszeit der Abgeordneten dauerte sechs Jahre; Tagungsort war die Stadt Schleswig.

Andreas Hansen war bei der örtlichen Wahl zur Ständeversammlung am 8. Februar 1847 in Tondern zum Abgeordneten des 7. Wahldistrikts der kleineren Landbesitzer im Herzogtum Schleswig gewählt worden.

Voraussetzungen zur Wahlberechtigung waren damals vor allem Landeigentum mit einem bestimmten Mindestwert und ein Mindestalter von 25 Jahren. Im 7. Ländlichen Wahlbezirk waren somit insgesamt 401 Männer wahlberechtigt. Tatsächlich hatten sich zur Wahlhandlung aber nur 171 Wähler in Tondern eingefunden.

Jeder Wahlberechtigte hatte zwei Stimmen, konnte also zwei wählbare Männer frei benennen. Eine regelrechte Bewerberliste oder Stimmzettel gab es zu dieser Zeit noch nicht. Andreas Hansen erhielt 158 Stimmen und gewann damit die Wahl deutlich vor Kirchspielvogt Detlef Detlefsen aus Lexgaard, der mit 115 Stimmen sein Stellvertreter wurde. Offensichtlich herrschte zwischen beiden jedoch keinerlei Rivalität, denn Detlefsen selbst hatte ebenfalls für Andreas Hansen gestimmt. Damals gab es noch kein Wahlgeheimnis, deshalb kann man im ebenfalls überlieferten Abstimmungsprotokoll sehen, welcher Wähler für wen gestimmt hat (LASH Abt. 65.2 Nr. 4905).

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