Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von gefährdetem Archiv- und Bibliotheksgut können durch Landes- und Bundesmittel gefördert werden. Dabei werden Mengenbehandlungen wie die Papierentsäuerung, die Reinigung verschmutzter und kontaminierter Bestände, die Verpackung und Restaurierung mit der Landesförderung zum Erhalt schriftlichen Kulturguts und die Bundesförderung im BKM-Sonderprogramm in besonderer Weise berücksichtigt. Im Rahmen der Bundesförderung im KEK-Modellprojekt werden modellhafte, innovative und öffentlichkeitswirksame Ansätze zur Bestandserhaltung von schriftlichem Kulturgut gefördert. Über eine weitere Förderlinie können auch Mittel zur Erschließung und Digitalisierung von Archiv- und Bibliotheksgut beantragt werden. Die Landesfachberatungsstelle für Bestandserhaltung unterstützt Einrichtungen bei den Vorbereitungsmaßnahmen. Sie berät zu passenden Förderprogrammen und begleitet die Einrichtungen bei der Antragstellung und Evaluierung von bestandserhaltenden Maßnahmen.
Die einzelnen Förderlinien
Präsentation "Förderprogramme für Archive" von Dr. Johannes Rosenplänter, Stadtarchiv Kiel, beim Schleswig-Holsteinischen Archivtag am 22. Juni 2022 (PDF, 264KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Landesförderprogramm zum Erhalt schriftlichen Kulturguts
Bundesförderlinien der Koordinierungsstelle für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts (KEK)
DFG-Förderprogramm "Digitalisierung und Erschließung"