Landesamt für
soziale Dienste: Thema: Ministerien & Behörden
So erreichen Sie uns
Letzte Aktualisierung: 31.03.2022
Wer ist für Sie zuständig?
Menschen mit Behinderung, Kinder und Eltern
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Die jeweiligen Kreise und Städte finden Sie, wenn Sie unten auf den Dienstsitz klicken.
Alle anderen Aufgabenbereiche
Unter Kontakt gelangen Sie zu Ihren Ansprechpartnern.
Wann ist geöffnet?
Standorte Neumünster, Heide, Lübeck und Schleswig
Die Beratung vor Ort erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Geschäftszeiten.
Wo finden Sie uns?
Unsere Standorte
Zentrale Neumünster
grundsätzlich zuständig für
Kreis Plön, Städte Kiel und Neumünster
Anschrift
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Steinmetzstraße 1-11
24534 Neumünster
Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Stadt Lübeck
Anschrift
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck
Telefon-Vermittlung: 0451 1406-0
Sammelanschluss für Elterngeld: 0451 1406-6000
Sammelanschluss für Menschen mit Behinderung: 0451 1406-7000
Fax: 0451 1406-499
Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannten E-Mail-Adressen dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
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