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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Hilfen bei Infektionen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Letzte Aktualisierung: 11.04.2023

1. Sie haben allgemeine Fragen zum Corona-Virus?

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema finden Sie unter "Coronavirus - Informationen für Schleswig-Holstein".
Diese Fragen beantwortet das Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
Telefon 0431 79700001
auch unter der E-Mail-Adresse

2. Sie wollen einen Antrag auf Entschädigung wegen eines Verdienstausfalles stellen?

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier:

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie einen Verdienstausfall haben, weil Sie

  • als Infizierter oder Verdachtsfall in Quarantäne sind
  • einem Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen

3. Sie wollen ein Antrag auf Entschädigung wegen eines Verdienstausfalles ab der 7. Woche stellen?

Sie haben eine Anordnung der Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot von einer Behörde erhalten und sechs Wochen den Lohn über Ihren Arbeitgeber weitergezahlt bekommen.

Den Antrag für den Verdienstausfall ab der 7. Woche für Arbeitnehmer*innen finden Sie hier.

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