Am 14.02. hat der Bundesrat dem Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR mehrheitlich zugestimmt.Diese Gesetzesänderung sieht die Anpassung der monatlichen sogenannten Opferrente nach §17a StrRehaG zum 01.07.2025 vor.
Die monatlichen Leistungen werden ab dem 01.07.2025 von 330 € auf 400 € angehoben und unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ab dem Jahr 2026 findet eine automatische jährliche Anpassung analog zur Erhöhung der gesetzlichen Renten statt.
Die aktuell gezahlten Leistungen werden automatisch angepasst, Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Sofern ihr Antrag in der Vergangenheit aufgrund Ihres Einkommens abgelehnt wurde, kontaktieren Sie uns bitte formlos und teilen uns das Aktenzeichen mit, unter dem Ihr Antrag bei uns bearbeitet wurde.