BORSFLETH/SÜDERAU. Die ländlichen Räume zu stärken und genau so zu fördern, wo es in der Gemeinschaft ankommt – Diesem Ziel widmet sich die Ortskernentwicklung und wird auch von Bund und Land gefördert. Hierzu fuhr Staatssekretär für ländliche Räume, Otto Carstens in den Kreis Steinburg und übergab zwei Förderbescheide in Borsfleth und Süderau in Höhe von je 600.000 Euro aus Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), die gemeinsam vom Bund und vom Land finanziert wurden.
Die Gemeinde Süderau profitiert durch die Förderung von dem Neubau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses. In der Gemeinde hat die Feuerwehr einen hohen Stellenwert und bereichert das Dorfleben, beispielsweise durch aktive Jugendarbeit. Durch getrennte Bereiche ist das Haus für Sitzungen und Versammlungen für die Gemeinde ebenso nutzbar. Das fördert die Vereinskultur und bereichert die Nutzung für Verbände. Außerdem wird das Haus als Notfall-Infopunkt betrieben.
In der Gemeinde Borsfleth helfen die Gelder, das Ausflugslokal „Aukrug“ zu modernisieren. So wird hier nicht nur ein wichtiger Treffpunkt im Dorf erhalten, sondern zieht auch überregional Touristen an. Die Gaststätte Aukrug ist aber im Ernstfall auch für den Katastrophenschutz von hoher Bedeutung: Durch die Großküche und die räumlichen Kapazitäten kann hier bei Bedarf eine autarke Grundversorgung sowie Informationsweitergabe sichergestellt werden.
„Mit den Förderbescheiden für Süderau und Borsfleth stärken wir gezielt die Ortskerne und die Grundversorgung im Kreis Steinburg. Die Projekte erhalten nicht nur traditionelle Treffpunkte und Veranstaltungsorte, sie erhöhen auch die Resilienz der Regionen — wirtschaftlich wie im Katastrophenfall
“, erklärt Staatssekretär für ländliche Räume Carstens.
Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Förderung von Ortskern- und Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung ländlicher Räume. Ziel ist es, zentrale Einrichtungen zu sichern, die Nahversorgung und sozialen Zusammenhalt zu stärken sowie die touristische und wirtschaftliche Attraktivität der Gemeinden zu erhöhen. Bewilligungsbehörde für die genannten Projekte ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail:
Pressestelle@mllev.landsh.de
| Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de