„Die Beratungen auf der Agrarministerkonferenz waren intensiv und stellenweise auch kontrovers – aber sie waren vor allem konstruktiv. Beim Düngerecht ist deutlich geworden, dass die Länder dem Bund die Dringlichkeit klar aufgezeigt haben: Wir müssen einerseits schnell für Rechtssicherheit sorgen und andererseits gemeinsam an einer Neuausrichtung arbeiten. Ein wichtiges Signal ist daher die einstimmige Verständigung, das Düngerecht neu auszurichten. Die Länder haben den Bund gebeten, zusammen mit uns Ländern und in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden praktikablere, wirksamere und zugleich bürokratieärmere Regelungen zu entwickeln und ein Konzept vorzulegen, das sowohl eine fachgerechte Düngung als auch wirksamen Gewässerschutz ermöglicht.
Ich freue mich besonders, dass die Agrarministerkonferenz auch konkrete Vorschläge aus Schleswig-Holstein aufgegriffen hat. Beim Einsatz von Rodentiziden wurde deutlich, dass die Bekämpfung von Schadnagern für Hygiene, Vorratsschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit zentral ist. Deshalb soll sich der Bund für eine bundeseinheitliche und bürokratiearme Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde einsetzen, damit Landwirtinnen und Landwirte keine zusätzlichen, unnötigen Nachweise erbringen müssen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie. Ebenso begrüße ich, dass auch beim Pflanzenpasssystem Bewegung in die Debatte gekommen ist und entsprechende Vorschläge aufgegriffen wurden.
Auch bei der schwierigen Situation rund um Pflanzenschutzmittel ist deutlich geworden, wie groß der Handlungsdruck ist. Viele Länder – darunter Schleswig-Holstein – haben klar gemacht, dass zunehmende Bekämpfungslücken, lange Zulassungsverfahren und Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU ein ernstes Problem sind. Hier müssen Verfahren schneller, einfacher und europäisch besser abgestimmt werden. Gleichzeitig hätte ich mir gewünscht, dass die AMK ein noch klareres gemeinsames Signal zur prekären Zulassungssituation setzt – denn unsere Betriebe brauchen dringend verlässliche Perspektiven.
Darüber hinaus wurde zur Wiederherstellungsverordnung (WVO) ein einstimmiger Beschluss gefasst. Die Umsetzung der WVO ist mit hohem zusätzlichen Finanz- und Personalbedarf verbunden, und die erforderliche Finanzierung seitens der EU muss gesichert sein – bisher liegt diese Absicherung noch nicht vor. Zudem wurde betont, dass die Grundeigentümerinnen und -eigentümer frühzeitig einbezogen werden müssen und Freiwilligkeit vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen steht. Auch wenn die WVO geltendes EU-Recht ist, kann sie unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht umgesetzt werden. Bevor weiter vorgegangen wird, muss die EU die notwendige Finanzierung bereitstellen, damit die Betroffenen nicht mit untragbaren Kosten oder bürokratischen Lasten belastet werden.
Die Ergebnisse der Konferenz zeigen insgesamt: Die Herausforderungen sind groß, aber wir gehen sie gemeinsam an. Wenn Bund und Länder jetzt konsequent weiterarbeiten und die Erfahrungen aus der Praxis ernst nehmen, können wir die Landwirtschaft stärken, Bürokratie abbauen und praxisnahe Lösungen finden.“
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