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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Cornelia Schmachtenberg

Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein

Letzte Aktualisierung: 05.12.2025

KIEL. In einer gewerblichen Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein ist ein Geflügelpestfall amtlich bestätigt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wies am 3. Dezember 2025 das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nach. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung wurden durch den Kreis bereits veranlasst.

Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet – bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In diesen Bereichen gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu zählen insbesondere ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot unter anderem für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Ostholstein bereitgestellt.

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter:

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhaltenden in Schleswig-Holstein dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen, gegebenenfalls zu optimieren und unbedingt konsequent einzuhalten. Zur Vorbeugung weiterer Einträge in Haltungen gilt in Schleswig-Holstein weiterhin die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Sie schreibt unter anderem vor:

  • gründliche Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen vor Betreten der Ställe,

  • Nutzung ausschließlich betriebsinterner Schutzkleidung einschließlich separatem Schuhwerk,

  • Reinigung und Desinfektion aller Transportmittel nach jeder Nutzung,

  • Verbot der Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobilen Handel,

  • Registrierungspflicht für bislang nicht gemeldete Bestände.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter müssen auf erhöhte Tierverluste oder Krankheitssymptome achten. Um eine mögliche Infektion auszuschließen, ist unverzüglich eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann.

Beim Hausgeflügel handelt es sich um den 14. Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein im Herbst 2025. Die Ausbrüche wurden in den Kreisen Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Segeberg und Steinburg amtlich festgestellt, Das Friedrich-Loeffler-Institut hat zudem Geflügelpest bei 237 Wildvögeln im Herbst 2025 nachgewiesen. Betroffen sind alle Kreise sowie die Städte Neumünster und Lübeck.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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