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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Landesregierung weitet Förderprogramm für mobile Schlachtungen aus – Landwirtschaftsminister Schwarz: „Wichtiger Impuls für Tierwohl und regionale Wertschöpfung“

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025

KIEL. Auch im Jahr 2025 setzt die schleswig-holsteinische Landesregierung ihr Engagement für den Ausbau mobiler Schlachtungen fort: Mit einem erweiterten Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) Investitionen in (teil-)mobile Schlachteinheiten für Rinder, Schweine und Geflügel. Ziel ist es, die Schlachtung der Tiere so schonend wie möglich vor Ort zu ermöglichen – ohne lange Transporte und unter Einhaltung höchster Tierschutzstandards.

Mit der Förderung mobiler Schlachtungen leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl, zum Klimaschutz und zur Förderung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Besonders für kleine Schlachtbetriebe, die mit landwirtschaftlichen Betrieben in der Direktvermarktung zusammenarbeiten, eröffnen sich durch dieses Programm neue wirtschaftliche Chancen und Perspektiven. Wir stärken damit nicht nur die Tierhaltung vor Ort, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Erhaltung der Landwirtschaft in unserer Region“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Das Förderprogramm, das 2024 ins Leben gerufen wurde, basiert auf EU-Vorschriften zur Hof- bzw. Weideschlachtung, die 2021 in Kraft getreten sind. Diese ermöglichen es nicht nur Schlachtbetrieben, sondern auch bislang nicht zugelassenen landwirtschaftlichen Betrieben, Tiere im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Für das Jahr 2025 wurde das Programm nun erweitert: Ab sofort können auch Investitionen in (teil-)mobile Schlachteinheiten für Schweine und Geflügel gefördert werden. Das Programm richtet sich ausschließlich an Schlachtunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Anträge können ab sofort bis Ende August 2025 gestellt werden. Förderfähig sind Kosten für die Beschaffung von (teil-)mobilen Schlachteinheiten für Rinder, Schweine und Geflügel. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und darf einen Höchstbetrag von 40.000 Euro nicht überschreiten. Insgesamt stehen für die Förderung der mobilen Schlachteinheiten im Landeshaushalt 300.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hintergrund:

Für die mobile Schlachteinheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Antragstellende können nur Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Schlachtunternehmen) sein. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Weber | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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