Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestags zur Freigabe von Finanzmitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) für die Kapazitätsanpassung der deutschen Fischereiflotte sagte Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz:
"Ich begrüße die gestrige Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Freigabe von 20 Millionen Euro aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) für die Kapazitätsanpassung der deutschen Fischereiflotte. Auf diese Entscheidung hat insbesondere unsere heimische Krabbenfischerei schon länger händeringend gewartet. Ich fordere das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium daher auf, in enger Abstimmung mit den betroffenen Küstenländern und dem Sektor schnellstmöglich die notwendigen Förderrichtlinien zu schaffen und die erforderliche Notifizierung bei der EU-Kommission einzuleiten. Für entsprechende Gespräche steht Schleswig-Holstein bereit. Das Ziel muss es sein, die Bedingungen so einfach wie möglich zu gestalten, damit zeitnah mit der Strukturanpassung begonnen werden kann und die Gelder tatsächlich bei den Betrieben ankommen. Natürlich kann dies nur ein erster Schritt sein: Auch die übrigen Mittel aus der Fischereikomponente des WindSeeG sollten nun schnell für zukunftsweisende Maßnahmen eingesetzt werden, um starke Impulse für die weiterhin aktiven Betriebe zu setzen. Ich appelliere an die zukünftige Bundesregierung und den Gesetzgeber, keine weiteren Kürzungen an der Fischereikomponente des WindSeeG vorzunehmen, damit die historische Chance einer echten nachhaltigen Transformation des Fischereisektors in Deutschland gelingen kann.
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