KIEL. Das Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, ist ab heute (4. Mai) in Schleswig-Holstein freigeschaltet.
Für die Antragstellung steht ab heute das Online-Portal zur Verfügung. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat ab dem 8. Mai die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Zur Überprüfung der genauen Antragsberechtigung ist der Online-Rechner zu verwenden.
Vorrangig zu prüfen sind folgenden Voraussetzungen:
- Erstattungsfähig sind in der Regel nur Rechnungen über nicht leitungsgebundene Energieträger, die den Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 betreffen.
- Für eine Antragsberechtigung muss der tatsächlich gezahlte Preis mindestens das Doppelte des Referenzpreises oder mehr betragen haben. (Beispiel: Der vom Bund festgelegte Referenzpreis für Heizöl liegt bei 0,71 Euro/L (inkl. USt.). Für eine Antragsstellung einer Privatperson muss der tatsächlich gezahlte Preis also mindestens 1,42 Euro/L (inkl. USt.) oder mehr betragen.)
- Die Bagatellgrenze für eine mögliche Förderung beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 € pro Haushalt.
Weitere Informationen und gebündelte Antworten des Bundes sind auf der Internetseite des MLLEV zu finden.
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