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Landwirtschaftsminister Schwarz setzt sich bei der Agrarministerkonferenz für eine Stärkung der Weidehaltung ein



Letzte Aktualisierung: 16.03.2023

KIEL. Raus aus dem Stall, mehr auf die Wiese: Landwirtschaftsminister Werner Schwarz will die Weidetierhaltung in Schleswig-Holstein stärken. "Weidehaltung hat ein gutes Image und prägt das Bild der norddeutschen Kulturlandschaft. Sie dient dem Tierwohl, hilft, Grünland zu erhalten, dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken und kann für LandwirtInnen ein wichtiges Standbein bei der Vermarktung sein. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass diese traditionelle Haltungsform nicht zu einem Auslaufmodell wird und im Rahmen der Öko-Regelungen endlich Berücksichtigung findet", sagte Schwarz im Vorfeld der Agrarministerkonferenz (AMK), die unter Vorsitz von Schleswig-Holstein am 23. und 24. März in Büsum stattfindet.

Die Landwirtschaft zu modernisieren und gleichzeitig dem Biodiversitätsverlust und dem Klimawandel entgegenzutreten, ist eine große Herausforderung. Gemeinsam mit seinen LänderkollegInnen sowie dem Bund möchte Schwarz daher frühzeitig über eine mögliche Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Vereinfachungen diskutieren. "Es geht vor allem darum, ein Anreizsystem zu schaffen, mit dem wir gesellschaftlichen Ansprüchen und ökonomischen Erfordernissen gerecht werden. Eine Weiterentwicklung lässt sich nur erreichen, wenn Landwirtschaft im Einklang mit der Natur stattfindet und die Leistung der LandwirtInnen wieder angemessen gewürdigt und vergütet wird", so der Minister. Eine Gemeinwohlprämie oder ähnliche Prämienmodelle könnten hierbei als gute Grundlage dienen.

"Der gesellschaftlich gewünschte Umbau der Tierhaltung darf nicht zu Strukturbrüchen führen, dies hätte weitreichende Folgen für die Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum", warnte Schwarz. Es sei deshalb wichtig, dass den TierhalterInnen im Land endlich Planungssicherheit gegeben wird. "Es fehlt immer noch ein konkreter Zeitplan vom Bund, wann die Einführung der geplanten Tierhaltungskennzeichnung erfolgen soll. Auch ist unklar, wann die Aufnahme der gesamten Schweinehaltung, weiterer landwirtschaftlich gehaltener Nutztierarten sowie die Berücksichtigung sämtlicher Vermarktungswege, verarbeiteter Produkte und der Gastronomie im Gesetzentwurf erfolgt", sagte Schwarz. Schleswig-Holstein fordert daher im Rahmen der AMK erneut, dass der Gesetzentwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundlegend überarbeitet werden muss.

"Wenn der Bund nicht bald einlenkt, wird es zu einer Verlagerung der Erzeugung und Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln ins Ausland kommen, insbesondere durch die im Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes enthaltene freiwillige Kennzeichnung für ausländische Ware", so der Minister. Ohne ein Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, langfristiger Finanzierung sowie Anpassung von Naturschutz-, Immissionsschutz- und Baurecht werde der Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins Leere laufen.

Der von Seiten des Bundes angekündigte Ausstieg aus dem Einsatz von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft wird ebenfalls bei der AMK diskutiert. Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums haben sich nachhaltige und klimafreundliche Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere für leistungsstarke Landmaschinen, bewährt und sollten bis zum Erreichen einer Serienreife alternativer Antriebe weiterhin zur Verfügung stehen. Auch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), insbesondere zu den Verboten in den „empfindlichen Gebieten“ steht auf der Tagesordnung.  Die landwirtschaftliche Produktion in den Ländern wäre mit einer 1:1-Umsetzung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten wie beispielsweise Naturschutz- oder Wasserschutzgebiete massiv eingeschränkt. In einigen Ländern könnten dabei bis zu 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche betroffen sein. "Hier muss eine pragmatische Lösung gefunden werden, die die berechtigten Interessen der Landwirtschaft und des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt", sagte Schwarz.

Erneut übte Minister Schwarz Kritik an dem am 21. Februar 2023 von der EU-Kommission vorgelegten umfangreichen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors. Dieses sieht vor, dass mobile grundberührende Fanggeräte in allen FFH-Gebieten bis 2024 und in allen übrigen Meeresschutzgebieten bis 2030 verboten werden sollen. "Die Umsetzung würde unverhältnismäßige Folgen nach sich ziehen und unweigerlich das Aus für viele Erwerbsbetriebe an Nord- und Ostsee, ganz besonders für unsere Miesmuschelwirtschaft und unsere traditionelle, identitätsstiftende Krabbenfischerei, bedeuten. Wir wollen daher darüber im Rahmen der Agrarministerkonferenz sprechen", betonte der Minister und sicherte den FischerInnen seine Unterstützung zu. Er werde sich bei Gesprächen mit dem Bund für einen ausgewogenen Kompromiss stark machen, so Schwarz.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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