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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Cornelia Schmachtenberg

Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Schleswig-Holstein setzt sich für Interessen der Aalfischerei ein - Bund-Länder-Treffen zur Abstimmung der Schonzeit

Letzte Aktualisierung: 07.02.2023

BERLIN/KIEL. Staatssekretärin Anne Benett-Sturies hat sich heute (7. Februar) auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit den Länderkolleginnen und –kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg bezüglich der geplanten Aalschonzeit in Küstengewässern für die Berufsfischerei in Berlin ausgetauscht. Der EU-Fischereirat hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Verordnung über die Fangquoten für die Fischerei in der Nordsee und weiteren Meeresgewässern in der Europäischen Union beschlossen. Bestandteil dieser Verordnung ist auch eine dreimonatige Erweiterung der Schonzeit für den Europäischen Aal auf dann künftig sechs Monate.

Der genaue Zeitraum dieser Schonzeit wird vom Bund festgelegt und muss bis zum 1. März der Europäischen Union gemeldet werden. Das Bund-Länder-Treffen gab den norddeutschen Ländern die Möglichkeit, eindringlich an den Bund zu appellieren, die fischereilichen Interessen stärker bei der Entscheidung zu berücksichtigen. „Die Situation der Fischerei an der Ostsee ist sowieso schon herausfordernd genug. Die Beschränkung der Aalfischerei erschwert die Situation unserer Fischerinnen und Fischer somit zusätzlich. Ich habe mich daher heute für eine Schonzeit von Anfang Oktober bis Ende März stark gemacht. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung“, sagte Benett-Sturies und ergänzte: „Aalfischerei ist Teil der schleswig-holsteinischen Fischereiidentität, die wir erhalten wollen.

Zudem betonte Benett-Sturies die Notwendigkeit, sich eng mit den Ostseeanrainerstaaten Dänemark und Schweden abzustimmen. „Nur so können wir eine Akzeptanz der Maßnahmen erwirken und Wettbewerbsnachteile für die heimische Fischerei verhindern. Ich habe den Bund aufgefordert, umgehend Abstimmungen mit den Nachbarländern einzuleiten“, so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen. Insbesondere zeigt sich dies im Aufkommen an jungen Aalen (sogenannten Glasaalen) an den europäischen Küsten. Die EU hatte deswegen bereits 2007 eine sogenannte „Aalverordnung“ erlassen. Diese Norm verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Aalmanagementpläne mit Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bestände aufzustellen. Seit 2009 werden die Aalbestände auch in Schleswig-Holstein nach detaillierten und von der EU genehmigten Managementplänen bewirtschaftet.

Seitdem werden alle Aktivitäten zum Schutz und zur Nutzung des Aals an diesen Plänen ausgerichtet. Auch die umfangreichen Aalbesatzmaßnahmen in Schleswig-Holstein sind Bestandteil dieser von der EU genehmigten Managementpläne. Die nun von der EU beschlossene Schonzeit soll ergänzend zu den gemäß EU-Aalverordnung ergriffenen langfristigen Maßnahmen einen besseren kurzfristigen Schutz der Art bewirken.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail:  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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