KIEL. Im Kreis Nordfriesland ist die Geflügelpest in einer kleinen Haltung mit 38 Hühnern und Gänsen festgestellt worden. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Dienstag bei vom zuständigen Veterinäramt entnommenen Proben das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, wurde eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am selben Tag bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Hühner und Gänse des Betriebes ist bereits erfolgt. Auch die fachgerechte Entsorgung aller getöteten sowie verendeten Tiere ist sichergestellt worden.
Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Überwachungszone umfasst auch einen kleinen Teil des dänischen Grenzgebiets.
In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt.
Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein und zahlreicher Ausbrüche in Geflügelhaltungen in anderen Bundesländern ruft das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) nochmals eindringlich zur Einhaltung der landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.
Es gilt weiterhin und insbesondere in Anbetracht des bevorstehenden Vogelzugs wachsam zu bleiben und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen.
Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten.
Um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten, beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.
Nach einem Rückgang des Geschehens bei Wildvögeln im Frühjahr wurde seit Juni 2022 das Virus des Subtyps H5N1 in 123 Proben aus sieben Kreisen vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Das Artenspektrum umfasst dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel, aber auch Wildgänse und Möwen sowie Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben, Eiderenten und Löfflern.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen der Landesregierung
Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
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