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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Cornelia Schmachtenberg

Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Landwirtschaftsministerium startet Offensive für heimische Eiweißpflanzen

Schleswig-Holstein baut seine Unterstützung für eine klima- und umweltgerechte Landwirtschaft weiter aus.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2026

Schleswig-Holstein baut seine Unterstützung für eine klima- und umweltgerechte Landwirtschaft weiter aus. Mit zwei neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) fördert das Land sowohl den mehrjährigen Luzerne-Kleegrasanbau als auch eine stärkere Diversifizierung im Ackerbau. Insgesamt stehen dafür 5,5 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.

Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg sagte dazu: „Mit diesen Maßnahmen setzen wir unsere Offensive für heimische Eiweißpflanzen, fruchtbare und vielfältige Felder sowie einen stärkeren Gewässerschutz konsequent fort. Durch den verstärkten Anbau heimischer Eiweißpflanzen wie Luzerne oder Kleegras können Landwirtinnen und Landwirte den Düngebedarf deutlich senken, Treibhausgasemissionen reduzieren, Stickstoff aus der Luft binden und gleichzeitig die Artenvielfalt auf den Feldern fördern. Das entlastet Böden und Gewässer und spart Ressourcen. Damit unterstützen wir die landwirtschaftlichen Betriebe ganz konkret dabei, unser gemeinsames Ziel eines besseren Ostseeschutzes zu erreichen. Uns ist wichtig, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen: Die Betriebe werden mit den Herausforderungen nicht allein gelassen, sondern aktiv dabei unterstützt, Klima- und Gewässerschutz praktisch umzusetzen.“


Die Ministerin unterstreicht die Bedeutung der Maßnahmen für den Gewässerschutz und das Klima: Leguminosen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Luzerne binden Stickstoff aus der Luft und machen mineralischen Dünger teilweise überflüssig. Dies reduziert Nährstoffeinträge in Gewässer, verringert Emissionen, steigert die Bodenfruchtbarkeit, verbessert die Pflanzengesundheit und fördert die Artenvielfalt auf den Feldern. Auf diese Weise leisten beide Programme einen direkten Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 des Landes und des Aktionsplans Ostseeschutz.


Programm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“


Mit dem neuen Programm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ werden Betriebe gefördert, die ihre Fruchtfolgen breiter aufstellen. Für die dreijährige Maßnahme ab dem 1. Januar 2027 stehen 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 21 Euro pro Hektar Ackerfläche und Jahr. Teilnehmende Betriebe müssen auf ihren gesamten Ackerflächen in Schleswig-Holstein mindestens fünf verschiedene Kulturen anbauen, darunter mindestens eine großkörnige Leguminose wie Erbse oder Ackerbohne. Jede Kulturart muss zwischen 10 und 30 Prozent der Fläche einnehmen. Insgesamt darf der Getreideanteil maximal 66 Prozent betragen und der Anteil an Gemüse und anderen Gartengewächsen darf 30 Prozent der Ackerfläche des Betriebes nicht überschreiten. Die Förderung ist mit der Öko-Regelung 2 kombinierbar, Betriebe die am Förderprogramm Ökologischer Landbau (FP 478) teilnehmen, sind jedoch ausgeschlossen.


Neue Maßnahme: Mehrjähriger Luzerne-Kleegrasanbau


Parallel dazu unterstützt das Land mit dem Programm für den mehrjährigen Anbau von LuzerneKleegras insbesondere konventionelle Milchviehbetriebe. Durch den verstärkten Einsatz von Leguminosen kann der proteingehalt im Grundfutter erhöht werden. Die zweijährige Maßnahme läuft vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 und wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Pro Jahr stehen jeweils 500.000 Euro zur Verfügung, womit bis zu 2.650 Hektar gefördert werden können. Die Prämie beträgt bis zu 188 Euro pro Hektar und Jahr.

Gefördert werden Betriebe, die unter anderem:

• Aussaat einer Kleegrasmischung mit mindestens 33 Prozent Leguminosen und mindestens zwei verschiedenen Leguminosenarten im Herbst 2026

• Umbruchverbot während des Förderzeitraums, um die Stickstoffauswaschung über drei Winter zu vermindern

• Begrenzung der Stickstoffdüngung auf maximal 140 kg N/ha pro Jahr

• Die Folgekultur darf höchstens 20 kg N/ha unter dem errechneten Bedarf nach Düngeverordnung erhalten

• Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

• 10 Prozent der Maßnahmenfläche wird brach gelegt, um Biodiversität zu fördern; eine Düngung ist auf diesen Flächen untersagt


Antragsstellung


Interessierte Betriebe können die Teilnahme an beiden Programmen bis zum 15. Mai 2026 im Rahmen des Sammelantragsverfahrens beantragen. Mit den Maßnahmen setzt SchleswigHolstein gezielte Anreize für mehr Vielfalt auf dem Acker und verbindet Umwelt- und Klimaschutz mit einer wirtschaftlich tragfähigen Landwirtschaft.

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