Die Landesregierung Schleswig-Holstein stärkt landwirtschaftliche Betriebe, die durch ziehende Wildgänse geschädigt werden, spürbar: Die Mittel für die Wildgänserichtlinie werden im Jahr 2026 von 350.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro erhöht. Damit sorgt das Land für verlässliche, planbare und unbürokratische Entschädigungen, insbesondere in stark betroffenen Regionen an der Westküste und auf den Inseln.
Ziel ist es, wirtschaftliche Belastungen für Betriebe abzufedern und die Bewirtschaftung von Grünland und Ackerflächen langfristig zu sichern. Davon profitieren nicht nur die Höfe selbst, sondern auch die regionale Lebensmittelversorgung und die Pflege der Kulturlandschaft.
Pauschalen angepasst – besonders für Grünland
Vor allem im Grünlandbereich hatten viele Betriebe auf steigende Schäden hingewiesen. Die Pauschalen wurden deshalb gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf Basis aktueller Daten neu berechnet und im Grünland mehr als verdreifacht.
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg sagte:
„Wildgänse verursachen durch Fraßschäden für viele Höfe erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Wir handeln deshalb konsequent, damit unsere Landwirtinnen und Landwirte planbare Unterstützung erhalten und wirtschaftliche Härten abgefedert werden. Die Rückmeldungen aus der Fläche nehmen wir sehr ernst und haben die Pauschalen deshalb überprüft und angepasst, damit die Hilfe dort ankommt, wo sie besonders benötigt wird.“
Vor allem im Grünlandbereich hatten Landwirtinnen und Landwirte eine Anpassung der Pauschalen gefordert. „Deshalb haben wir die Pauschalen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer auf Grundlage aktueller Daten neu berechnet und im Grünland mehr als verdreifacht. So sichern wir praxisnah und lösungsorientiert Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und planbare Hilfe für ihre Betriebe.“
Klare Regeln, transparente Entschädigung
Die Schadensabwicklung erfolgt über ein standardisiertes Verfahren mit drei Schadensklassen. Die Höhe der Entschädigung liegt – abhängig vom Schaden – zwischen 500 und 25.000 Euro pro Betrieb. Grundlage der Berechnung sind Standarddeckungsbeiträge und aktuelle Preise.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Landwirtinnen und Landwirte, deren Flächen zwischen dem 1. Oktober und 31. Mai durch Wildgänse geschädigt wurden
- Der Schaden muss durch einen Sachverständigen oder Versicherer festgestellt und innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen im Gänsemelder gemeldet werden
- Der Antrag muss bis zum 15. Juni des Folgejahres gestellt werden
Die aktuellen Antragsformulare, die Förderrichtlinie und weitere Informationen sind hier online abrufbar.
Entschädigung als Teil eines größeren Ansatzes
Die Landesregierung stellt klar, dass finanzielle Entschädigungen betroffenen Betrieben helfen, das Problem aber nicht allein lösen. Deshalb wird Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg auch auf europäischer Ebene aktiv. Dafür wird Schmachtenberg die zuständige EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, in der neu zusammengesetzten Kommission kontaktieren, um den Erhaltungszustand der Wildgansarten zu thematisieren. Bereits 2022 hatte die Landesregierung die Aufnahme der Nonnengans (Branta leucopsis) in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzrichtlinie beantragt.
Hintergrund
Die Wildgänserichtlinie ergänzt bestehende Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und bietet landesweit eine pauschalierte Entschädigungsmöglichkeit für Schäden durch ziehende Wildgänse. Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kulturlandschaft.