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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Cornelia Schmachtenberg

Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Geflügelpest breitet sich aus – Allgemeinverfügung tritt erneut in Kraft

Schutz für Geflügelbestände in Schleswig-Holstein

Mit Beginn des Vogelzugs steigt das Risiko neuer Geflügelpestfälle. Schleswig-Holstein reagiert mit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände.

Letzte Aktualisierung: 28.10.2025

Die Geflügelpest breitet sich in Deutschland erneut aus. In mehreren Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen und Enten als auch in Geflügelhaltungen. Auch in Schleswig-Holstein sind bereits erste Betriebe betroffen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge in Hausgeflügelbestände deutlich an.

Um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und Geflügelbestände zu schützen, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen erneut in Kraft gesetzt.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betonte:
„Das aktuelle Geschehen zeigt, wie schnell sich das Virus wieder ausbreiten kann. Jetzt ist höchste Wachsamkeit gefragt. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

Diese Maßnahmen gelten ab sofort landesweit:

  • Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Desinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
  • Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene oder Einwegschutzkleidung zu tragen; diese muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Transport und Reinigung: Gerätschaften, Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
  • Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf nicht als Tränke genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden.

Halterinnen und Halter sind aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen umgehend eine tierärztliche Untersuchung veranlassen zu lassen.

Minister Schwarz ergänzte:
„Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz. Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Haus- und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Verluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist seit 2021 durchgehend von Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln betroffen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten steigt das Risiko einer Übertragung durch Zugvögel.

Die aktuelle Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:Geflügelpest

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