Zum Jahresbeginn reduziert Schleswig-Holstein die Meldehäufigkeit für Wirtschaftsdünger deutlich: Landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein müssen zukünftig ihre aufgenommenen und abgegebenen Mengen an Wirtschaftsdünger nicht mehr monatlich, sondern nur noch halbjährlich in einem elektronischen Meldeprogramm dokumentieren. Das Kabinett hat am 21. Januar einer entsprechenden Änderung der Landesverordnung zugestimmt.
Meldungen nur noch halbjährlich
„Das ist ein weiterer Baustein beim Abbau bürokratischer Hürden. Wir wollen unsere landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen, indem wir die Meldepflichten straffen und vereinfachen. Damit tragen wir zur Entlastung der Betriebe bei und schaffen gleichzeitig eine Balance zwischen notwendiger Kontrolle und praktikablen Anforderungen im Alltag unserer Landwirtinnen und Landwirte. Schleswig-Holstein setzt sein Ziel, Bürokratie abzubauen, somit in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren konsequent fort“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.
Die Meldungen müssen künftig für die Zeiträume 1. Januar bis 30. Juni sowie 1. Juli bis 31. Dezember spätestens einen Monat nach Ablauf des Halbjahres im elektronischen Meldeprogramm erfolgen.