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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend empfohlen

Landesregierung bringt Entlastungspaket zur Unterstützung der tierhaltenden Betriebe auf den Weg.

Letzte Aktualisierung: 02.07.2024

Eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte die freiwillige Anwendung von drei Impfstoffen im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Wiederkäuern gestattet. Die Landesregierung hat nun schnellstmöglich ein Entlastungspaket zur Unterstützung der tierhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht.

Appell: "Lasst Eure Tiere impfen!"

Das ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Mit der finanziellen Unterstützung der Impfung gegen den neuen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit wollen wir einen möglichst flächendeckenden Impfschutz erreichen und einen Schutz der Tiergesundheit sicherstellen“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und appellierte an alle Tierhalterinnen und -halter im Land: „Lasst Eure Rinder, Schafe und Ziegen gegen diese Blauzungenvirusvariante impfen. Impfungen stellen den einzig wirksamen Schutz gegen diese durch eine bestimmte Stechmückenart übertragene Krankheit dar.

Land unterstützt tierhaltende Betriebe

Schon eine einmalige Impfung schützt Schafe und Ziegen vor schweren Krankheitssymptomen und Tod. Dagegen müssen Rinder für einen klinischen Schutz zweimal geimpft werden. Wichtig ist es, alle Zuchttiere und möglichst den gesamten Bestand zu impfen. Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen. Gesonderte Anträge oder Belege werden nicht benötigt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag - voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres – erhoben werden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen. Auch aus diesem Grunde ist eine schnellstmögliche Impfung der Tierbestände vor dem Meldestichtag angezeigt.

Ansteckungssrisiko aktuell hoch

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch sogenannte Gnitzen im Zeitraum von Mai bis Oktober als hoch ein. BTV-3 hat sich nach erstmaligem Nachweis in den Niederlanden im September 2023 im Folgemonat bereits bis nach Niedersachsen ausgebreitet. Die Erkrankung kann insbesondere bei Schafen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verursachen. Auch bei Rindern kann sie zu deutlichen Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens mit Rückgang der Milchleistung führen.

Weitere Informationen zu BTV3 finden Sie hier.

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