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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Heizkostenbeitrag für Pelletheizung und Co.


Nach langen Debatten werden nun auch Eigentümer von Öl- oder Pelletheizungen bei den Heizkosten entlastet. Anträge sind ab Mai möglich.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2023

Eine geöffnete Pelletheizung. Der Behälter ist bis zum Rand mit Holzpellets gefüllt.
Auch wer im vergangenen Jahr mit einer Pelletheizung geheizt hat, kann nun Finanzhilfen erhalten.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern (29. März) die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben.

Antragsverfahren startet Anfang Mai

Sobald die zur Auszahlung der Mittel notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterschrieben ist, wird Schleswig-Holstein im Nordverbund, insbesondere mit Hamburg, die letzten technischen Vorbereitungen treffen, um das Antragsverfahren eröffnen zu können. Die Antragsplattform soll spätestens zu Anfang Mai zur Verfügung stehen.

Wichtiges Signal für VerbraucherInnen

"Ich freue mich, dass wir die Beratungen zur Heizkostenerstattung auf Bund-Länder-Ebene endlich abschließen konnten. Das ist ein wichtiges Signal für alle VerbraucherInnen", sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz. Dabei konnte man sich mit dem Bund auch darauf verständigen, dass von einem Bundesland nicht genutzte Bundesmittel an andere Länder übertragen werden können. "Das halte ich für eine konstruktive Lösung", betonte Schwarz.

Referenzpreis als Bemessungsgrundlage

Privathaushalte, die nicht leitungsgebundenen Energieträger nutzen, sollen aufgrund von Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 entlastest werden. Entstandende Kosten, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen, sollen abgefedert werden. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Weitere Informationen

Unter www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung informiert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) über den aktuellen Umsetzungsstand sowie die festgelegten Referenzpreise. Zeitnah werden zudem weitere Details zur Antragsstellung zur Verfügung stehen.

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