Länder machen sich bei Amtschefkonferenz für den Umbau der Tierhaltung stark.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2023
Unter der Leitung von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies haben die AmtschefInnen der Länderagrarministerien erneut gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass den tierhaltenden Betrieben in Deutschland zeitnah eine langfristige Perspektive und damit rechtliche und finanzielle Planungssicherheit gegeben werden muss.
Dringender Handlungsbedarf
"Die aktuell aus den statistischen Erhebungen deutlich abzulesenden Entwicklungen, die ein erhebliches Wegbrechen von Tierbeständen und -haltungen ausweisen, zeigen, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Um den gesellschaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Planungssicherheit", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies.
Zukunftsfeste Tierhaltung
Die Länder haben sich darauf verständigt, dass ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzierungskonzept miteinschließen muss.
Verursacherprinzip stärker berücksichtigen
Die Agrarressorts der Länder haben den Bund zudem gebeten, ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. "Es ist bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gibt, welches Betriebe entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Hier gilt es noch nachzusteuern", sagte Benett-Sturies.
"EU-Vorschlag geht eindeutig zu weit"
Hinsichtlich der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen die Länder generell die Notwendigkeit der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und bekräftigten die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. "Ein Verbot des Einsatzes jeglicher Pflanzenschutzmittel in allen Schutzgebieten hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung, die auch den Ökolandbau betreffen würde. Der Vorschlag aus Brüssel geht daher eindeutig zu weit."
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