Die geänderte Düngeverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist am 18. November 2022 in Kraft getreten. Das Land leistet somit seinen Beitrag zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes. Um rückwirkende EU-Strafzahlungen wegen des Verstoßes Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden, hatte die Bundesregierung das Verfahren zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete – der sogenannten „roten Gebiete“ – und eutrophierten Gebiete durch die Länder vereinheitlicht und auf kurzfristige Anpassung bis Ende November auf Landesebene gedrängt.
Neue Gebietskulisse
Die neue Kulisse der nitratbelasteten Gebiete ist unter folgendem Link veröffentlicht:
Feldblockfinder Schleswig-Holstein
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Landesdüngeverordnung (FAQs) finden Sie unter
Landesdüngeverordnung 2022 sowie in der
Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 3. November 2022.
Die Landesdüngeverordnung können Sie hier einsehen:
GVOBl Schl.-H. Ausgabe Nr. 15 vom 17. November 2022, Seiten 907 - 938