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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland

Gültig ab: 04.04.2023

Die Gemeinde Helgoland hat unter den Gemeinden in Schleswig-Holstein und im Bundesgebiet eine besondere Stellung. Deutschlands einzige Hochseeinsel genießt zahlreiche rechtliche Sonderregelungen, zum Beispiel die Zollfreiheit. Die Insel Helgoland zählt weder zum Zollgebiet der Europäischen Union noch zum deutschen Steuergebiet. Helgoland ist somit von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und den Verbrauchssteuern (zum Beispiel Tabaksteuer und Alkoholsteuer) befreit. Auf die Einfuhr von Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken wird aber eine Gemeindeeinfuhrsteuer erhoben, die bei der Gemeinde Helgoland verbleibt.

Der Bund hat in das Tabaksteuergesetz einen neuen Steuergegenstand (Substitute für Tabakwaren bzw. E-Zigaretten) aufgenommen. Damit der neue Steuergegenstand mit einer Gemeindeeinfuhrsteuer belegt werden kann, musste das Gesetz zur Erhebung einer Einfuhrsteuer auf der Insel Helgoland entsprechend ergänzt werden. Die eigentliche Höhe der Steuer wird nachgelagert in der Gemeindeeinfuhrsteuerverordnung Helgoland geregelt, die gesondert angepasst werden muss. Beide Regelungen sollen zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

Im Zuge der Anpassung des Gesetzes wurde auch das Helgoland-Gesetz 1966 redaktionell angepasst und um Regelungen bereinigt werden, die zeitlich überholt sind. Vorschriften, die die behördlichen Zuständigkeiten für die Gemeinde Helgoland bestimmen, die Zusammenarbeit mit nicht mehr existierenden Sonderbehörden beschreiben oder die bereits im Gesetz zur Erhebung einer Einfuhrsteuer auf der Insel Helgoland genannten Steuergegenstände wiederholen, wurden angepasst.

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