Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
Im Gesetz und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (GVOBl Schl.-H.) werden die vom Landtag beschlossenen Gesetze und die von der Landesregierung und den Ministerien erlassenen Verordnungen verkündet. Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 12. November 2014 wurde beschlossen (Artikel 46 Absatz 3), dass das Gesetz- und Verordnungsblatt unmittelbar nach der Verkündung auch elektronisch über das Medium Internet veröffentlicht werden soll. Das Gesetz- und Verordnungsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich, nämlich am letzten Donnerstag im Monat. Redaktionell sind Manuskripte 13 Tage (freitags) und Urdokumente zehn Tage (montags) spätestens der Verkündungsstelle vorzulegen. Abweichungen sind jedoch an Feiertagen möglich.
Hier finden Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein beginnend mit Ausgabe Nr. 12 vom 27. November 2014.