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Tagung der Kultusministerkonferenz in Berlin

Kultusministerkonferenz berät über Startchancenprogramm, Abitur und Lehrkräftebedarf

Letzte Aktualisierung: 17.03.2023

BERLIN. In Berlin hat in den vergangenen beiden Tagen die Kultusministerkonferenz getagt. Bildungsministerin Karin Prien zeigte sich am Freitag (17. März) mit den getroffenen Beschlüssen und Gesprächen zufrieden. „Auch mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben wir konstruktive Gespräche geführt. Es hat sich wieder gezeigt, dass die Kultusministerkonferenz den richtigen Rahmen bietet. Gemeinsam werden wir überlegen, wie wir an geeigneter Stelle zu bestimmten, festgelegten Themen die Kommunen mit einbeziehen wollen“, so Karin Prien.

Startchancenprogramm

„Ich freue mich, dass wir nun endlich eine Regelung gefunden haben, um das Startchancenprogramm der Bundesregierung in den Ländern umsetzen zu können. Jetzt muss die Bundesregierung auch liefern und die zugesagten Mittel zur Verfügung stellen“, so Karin Prien.

Die Länder haben gemeinsam in der Kultusministerkonferenz einen Vorschlag erarbeitet und abgestimmt, wie Bund und Länder künftig Schulen in sozial benachteiligter Lage im Rahmen des geplanten „Startchancenprogramms“ besonders fördern können. Der Bund hat bereits zugesagt, wenigstens eine Milliarde Euro im Jahr dafür zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Geld sollen 4.000 Schulen in Deutschland besonders gefördert werden. Geplant sind beispielsweise erhebliche Zuschüsse für zusätzliche pädagogische Fördermaßnahmen in der Verantwortung der einzelnen Schule, darüber hinaus sollen bis zu 4.000 Stellen für die Schulsozialarbeit und eine bessere bauliche und räumliche Ausstattung der Schule und der Unterrichtsräume ermöglicht werden. Bund und Länder wollen jetzt zügig die weiteren Details klären, so dass das Programm spätestens im nächsten Jahr starten kann. Als Zwischenschritt soll bis zum Sommer eine Bund-Länder-Vereinbarung ausgearbeitet werden. Die Länder sind darin einig, dass die Fördermittel nicht mit der Gießkanne verteilt werden sollen, sondern gezielt Schülerinnen und Schüler sowie Schulen in sozial benachteiligter Lage erreichen sollen. Deshalb plädieren die Länder für einen veränderten Schlüssel bei der Verteilung der Fördermittel auf die Bundesländer, nach dem Länder wie Bremen mit einer besonders hohen Zahl von Schülerinnen und Schülern in sozial benachteiligter Lage bis zu 25 Prozent mehr Mittel bekommen als nach dem üblichen Verteilschlüssel.

Regelungen zur Gymnasialen Oberstufe

„Es ist den Ländern gelungen, ihre Rahmenvorgaben für die Gymnasiale Oberstufe weiter zu vereinheitlichen. Diese Änderungen bringen Vergleichbarkeit. Das ist ein gutes Signal der KMK. Als Bildungsministerin Schleswig-Holsteins bin ich mit dem Ergebnis zufrieden. Das Neue ist mit unseren bisherigen Regelungen vereinbar –  es ändert sich also nichts Wesentliches für die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in unserem Land. Davon unberührt bleiben auch unsere Überlegungen zur Experimentierklausel“; so Karin Prien

Die Kultusministerkonferenz hat eine weitere Angleichung struktureller Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe beschlossen. Grundlage hierfür sind die Politischen Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" vom 15. Oktober 2020. Künftig können die Länder nur noch zwei oder drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau respektive Leistungskurse vorsehen – bisher waren es zwei bis vier. Bei zwei Leistungskursen sind diese doppelt zu gewichten – bisher war dies freigestellt. Dabei müssen Schülerinnen und Schüler in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase insgesamt 40 Kurse verpflichtend belegen und davon 36 in die Gesamtqualifikation einbringen, aus der sich die Abiturdurchschnittsnote ergibt. Geringfügige Abweichungen hiervon sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig. Derzeit können 32 bis 40 Kurse für die Durchschnittsnote angerechnet werden. Darüber hinaus werden erstmals Festlegungen zur Anzahl und Gewichtung der Klausuren in der Qualifikationsphase getroffen.

Lehrkräftebedarf

Die Kultusministerkonferenz hat einen weiteren Beschluss zum Lehrkräftebedarf gefasst. „Schon seit der vergangenen Wahlperiode haben wir viel unternommen, um Lehrkräfte zu entlasten, neue Lehrkräfte zu gewinnen und die Schulen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“, so Bildungsministerin Prien. Für Schleswig-Holstein sei die Lage vergleichsweise gut, berichtet Bildungsministerin Prien aus der KMK: „Die Lage ist alles andere als düster! Im Gegensatz zum bundesweiten Trend haben wir in Schleswig-Holstein bis zur Pandemie deutlich steigende Studienanfänger- und Absolventenzahlen“, so Prien. „Das Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein ist sehr beliebt. Davon werden wir in den kommenden Jahren profitieren.“ Die Abstimmung mit den anderen Bundesländern sei wichtig. „Wir wollen nicht einseitig auf dem Rücken der Lehrkräfte Maßnahmen durchsetzen, sondern werden in Schleswig-Holstein unserem Plan folgen und in einem weiteren Schritt für ein Sommerpaket in einer breiten Abstimmung mit den Gewerkschaften und Verbänden auch über Lehrerarbeitszeiten sprechen. Im Juni werden wir auf einer Fachtagung Maßnahmen beraten und sie danach der Öffentlichkeit vorstellen. Im Winter werden wir, nachdem die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz ihr großes Gutachten zum Lehrkräftemangel vorgelegt hat, weitere strukturelle Maßnahmen vorstellen."

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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