Das Bildungsministerium verwies ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Abschlussnote noch durch die Teilnahme an mündlichen Prüfungen zu verbessern. Die Schülerinnen und Schüler können diese Prüfung selbst beantragen, aber die Schulen können sie auch anordnen, damit die Schülerinnen und Schüler sich verbessern können. Die Endnote für den ESA oder den MSA setzt sich zusammen aus der Vornote (Ganzjahresleistung), die zweifach gewertet wird, und der Note aus der schriftlichen Prüfung, die einfach gewertet wird. Im Falle der Teilnahme an einer mündlichen Prüfung wird der Mittelwert aus schriftlicher und mündlicher Prüfung gebildet und einfach gewertet.
Das Bildungsministerium kündigte an, nach Abschluss dieses Prüfungsdurchgangs die Gründe für das schlechtere Abschneiden gemeinsam mit den Schulen genau zu analysieren, um auch mit passgenauen Fortbildungsangeboten für Mathematik-Lehrkräfte und unterstützenden Materialien gegensteuern zu können.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Schunck | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter