Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Das Finanzamt Ostholstein bearbeitet Steuerfälle des Finanzamtsbezirks Lübeck, in denen natürliche Personen und Mitunternehmerschaften Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielendafür.
Abgegebene Aufgaben an andere Finanzämter
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenaufgaben und Lohnsteueraußenprüfung
Die Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenaufgaben und die Lohnsteueraußenprüfung (ohne Aufgaben der Erhebung und Haftung nach Abgabenordnung) werden vom Finanzamt Lübeck wahrgenommen.
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