Letzte Aktualisierung: 29.03.2022
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Das Finanzamt Dithmarschen ist zuständig für:
Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für folgende Bezirke:
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Grunderwerbsteuerangelegenheiten werden vom Finanzamt Rendsburg bearbeitet.
Aufgaben im Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer werden für den Kreis Dithmarschen beim Finanzamt Itzehoe bearbeitet.
Übernimmt für den Kreis Dithmarschen das Finanzamt Itzehoe.
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Finanzamt Dithmarschen