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Bildungszentrum für Natur,
Umwelt und ländliche
Räume des Landes
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Organisatorisches

...rund um die Veranstaltungen des Bildungszentrums

Letzte Aktualisierung: 25.06.2024

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Internetseite, per Fax oder per E-Mail direkt bei dem unter der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Veranstalter. Dies ist entweder das BNUR oder einer seiner Kooperationspartnerinnen und -partner.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. In Einzelfällen kann bei überbuchten Veranstaltungen von dieser Regelung abgewichen werden (siehe auch unter "Zielgruppe"). Nach dem Eingang ist Ihre Anmeldung rechtsverbindlich. Absagen sind nach den im Abschnitt "Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin" genannten Bedingungen möglich.
Einige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie das detaillierte Programm mit den Unterlagen zum organisatorischen Ablauf sowie – sofern die Veranstaltung kostenpflichtig ist - die Rechnung.
Wenn Sie sich angemeldet haben und 4 Tage vor dem Veranstaltungstermin noch keine Rückmeldung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist in der Regel nur nach vorheriger Buchung möglich.

Zielgruppe

Für jede Veranstaltung ist die jeweilige Zielgruppe angegeben. Bitte berücksichtigen Sie diese Angaben, denn entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen beziehungsweise ist das fachliche Niveau der jeweiligen Veranstaltung.

Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, haben Personen aus dem genannten Teilnahmekreis Vorrang. Bei einzelnen ausgebuchten Veranstaltungen behält sich das BNUR vor, die Zahl der Teilnehmenden, die aus derselben Einrichtung kommen, zu begrenzen, um die Informationen möglichst vielen unterschiedlichen Interessengruppen zugänglich zu machen. Da das BNUR eine Bildungseinrichtung des Landes Schleswig-Holstein ist, werden die Plätze, sofern sie begrenzt sind, vorrangig an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus diesem Bundesland vergeben.

Kinder und Jugendliche

An einzelnen Exkursionen für Interessierte können Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre auf Anfrage kostenlos teilnehmen. Ab 16 Jahren ist der reguläre Teilnahmebetrag zu zahlen. Die Verpflegungskosten sind hier auf jeden Fall selbst zu tragen.

Teilnahmebeträge

Die Teilnahmebeträge sind den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung spätestens bis zum Tag der Veranstaltung. Die Unterlagen zur Zahlung des Teilnahmebetrags erhalten Sie mit der Seminarbestätigung.

Nur mit der Anmeldung eingereichte Ermäßigungsberechtigungen werden berücksichtigt. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.

Eine Ermäßigung von 60 Prozent bei Ganztagesveranstaltungen auf den Teilnahmebetrag wird folgendem Personenkreis gewährt: ehrenamtlich im Natur- und Umweltschutz und in den ländlichen Räumen Tätigen, Schüler/innen, Studierenden, FSJ-/FÖJ-ler/innen, im Europäischen Freiwilligendienst Tätigen, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger/innen. Bei Halbtagsveranstaltungen mit Ermäßigungsanspruch liegt der Teilnahmebeitrag bei einem festen Satz von 20 €. Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen mit der Anmeldung die für das aktuelle Kalenderjahr gültige Ehrenamtskarte.

Keine Ermäßigung gewähren wir bei in mehreren Blöcken angebotenen Lehrgängen und einzelnen ausgewählten Veranstaltungen. Wenn keine Ermäßigung gewährt wird, wird dies über die Ausschreibung im Jahresprogramm bzw. im Einladungsfaltblatt der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert.

Bis zum 30.06.2024 erkennen wir eigene Nachweise der ehrenamtlichen Tätigkeit an. Ab dem 01.07.2024 erkennen wir lediglich die Ehrenamtskarte als Nachweis für ehrenamtliche Tätigkeiten an.

Weitere Informationen: Ehrenamtskarte

Gutscheine

Bitte legen Sie Gutscheine im Original 8 Tage vor der Veranstaltung vor. Nachträglich eingereichte Gutscheine können nicht berücksichtigt werden. Sollte ein Restbetrag verbleiben, verfällt dieser und ist nicht auf weitere Seminare anwendbar.

Ehrenamtskarte

Anerkennung der Ehrenamtskarte

Das BNUR wird ab 1. Juli 2024 ausschließlich die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zum Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit anerkennen und bittet alle Ehrenamtlichen darum, sich bei Bedarf beim Ehrenamtsbüro registrieren zu lassen. In der Übergangszeit vom 1.1. bis 30.06.2024 erkennen wir weiterhin auch eigene Nachweise an.

Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen ab 1. Juli 2024 mit der Anmeldung die für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Ehrenamtskarte. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.

Frau Hebestreit vom nettekieler Ehrenamtsbüro in Kiel sagt zur Ehrenamtskarte: „Jede Gesellschaft braucht Menschen, die sich engagieren – für andere Menschen, für die Umwelt, im sozialen und kulturellen Bereich, im Sport, im Katastrophenschutz und in vielen anderen Bereichen. Freiwillig Engagierte machen vieles möglich, was ohne sie nicht leistbar wäre. Sie schaffen Gemeinschaft und Gemeinsinn. Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Mit der Ehrenamtskarte sagen das Land Schleswig-Holstein und der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein „Danke“ für die Zeit, die Energie und den Einsatz der vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Als Inhaberin bzw. Inhaber der Ehrenamtskarte genießen Sie viele Vorteile in ganz Schleswig-Holstein: Rabatte in Geschäften, in der Gastronomie, in Freizeit-, Fitness- oder Kultureinrichtungen, auf spezielle Dienstleistungen oder Service- und Bildungsangebote.”

Kontakt

Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

c/o nettekieler Ehrenamtsbüro, Andreas-Gayk-Straße 31,

24103 Kiel, Telefon: 0431-901 55 10, Fax: 0431-901 65 50 4

E-Mail: info@ehrenamtskarte.de, www.ehrenamtskarte.de

Ehrenamtsnachweis:

Bis zum 30.06.2024 akzeptieren wir noch einen eigenen Ehrenamtsnachweis. Nutzen Sie dafür das nachstehende Formular.

BNUR-Ehrenamtsnachweis (PDF, 36KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen mit der Anmeldung die für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Ehrenamtskarte. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.

Keine Ermäßigung gewähren wir bei in mehreren Blöcken angebotenen Lehrgängen und einzelnen ausgewählten Veranstaltungen. Wenn keine Ermäßigung gewährt wird, wird dies über die Ausschreibung im Jahresprogramm bzw. im Einladungsfaltblatt der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert.

Absage durch Veranstalter/Programmänderungen

Nur bei einer ausreichenden Zahl eingegangener Anmeldungen können die Veranstaltungen stattfinden. Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen bleiben den Veranstaltern vorbehalten. Die Benachrichtigung über den Ausfall einer Veranstaltung erfolgt rechtzeitig unter Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge.

Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin

Sollten Sie zu einer Veranstaltung nicht kommen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Bis acht Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Absage kostenfrei. Danach wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Selbstverständlich können Sie eine Ersatzperson benennen.


Bei einzelnen Veranstaltungen können andere Bedingungen wie z.B. eine andere Absagefrist gelten, auf die in der Programmbeschreibung, der Seminarbestätigung oder im Einladungsflyer hingewiesen wird. Für Lehrgänge und ausgewählte Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, die Sie aus den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen können.

Verpflegung am Standort Flintbek

Pausengetränke (Kaffee, Tee, Wasser) werden Ihnen am Seminarraum bereitgestellt.

Barrierefreiheit

Die Räumlichkeiten des BNUR sind barrierefrei zu erreichen. In Nähe des Veranstaltungsraumes können Behindertenparkplätze bereitgestellt werden. Eine Behindertentoilette findet sich im Foyer des Hauses. Für Detailfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen behilflich sein können. Bei Bedarf bemühen wir uns auch um eine Gebärdendolmetscherin beziehungsweise einen Gebärdendolmetscher.

Teilnahmebescheinigung

Sie erhalten in der Regel für die von Ihnen besuchten Veranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung.

Haftung

Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Bildungsfreistellung

Für einige ausgewählte – in der Regel mehrtägige – Veranstaltungen wurde die Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein beantragt (siehe Fußnote bei den jeweiligen Veranstaltungen). Im Rahmen des "Konsensprinzips" kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewähren für Veranstaltungen, die nicht staatlich anerkannt worden sind. Dies ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, auf das kein Rechtsanspruch besteht.

Datenschutz

Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zu. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Schleswig-Holstein verarbeitet. Wünschen Sie darüber hinaus die Speicherung Ihrer Daten, damit wir Ihnen Veranstaltungshinweise und/oder das Jahresprogramm zusenden können, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung.

Mitnahme von Haustieren

Die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.

Haben Sie noch Fragen?

Dann nehmen Sie gerne mit dem BNUR-Team Kontakt auf:

E-Mail: anmeldung@bnur.landsh.de
Tel.: 04347 / 704 787

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