Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Internetseite, per Fax oder per E-Mail direkt bei dem unter der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Veranstalter. Dies ist entweder das BNUR oder einer seiner Kooperationspartnerinnen und -partner.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. In Einzelfällen kann bei überbuchten Veranstaltungen von dieser Regelung abgewichen werden (siehe auch unter "Zielgruppe"). Nach dem Eingang ist Ihre Anmeldung rechtsverbindlich. Absagen sind nach den im Abschnitt "Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin" genannten Bedingungen möglich.
Einige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie das detaillierte Programm mit den Unterlagen zum organisatorischen Ablauf sowie – sofern die Veranstaltung kostenpflichtig ist - die Rechnung.
Wenn Sie sich angemeldet haben und 4 Tage vor dem Veranstaltungstermin noch keine Rückmeldung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist in der Regel nur nach vorheriger Buchung möglich.
Zielgruppe
Für jede Veranstaltung ist die jeweilige Zielgruppe angegeben. Bitte berücksichtigen Sie diese Angaben, denn entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen beziehungsweise ist das fachliche Niveau der jeweiligen Veranstaltung.
Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, haben Personen aus dem genannten Teilnahmekreis Vorrang. Bei einzelnen ausgebuchten Veranstaltungen behält sich das BNUR vor, die Zahl der Teilnehmenden, die aus derselben Einrichtung kommen, zu begrenzen, um die Informationen möglichst vielen unterschiedlichen Interessengruppen zugänglich zu machen. Da das BNUR eine Bildungseinrichtung des Landes Schleswig-Holstein ist, werden die Plätze, sofern sie begrenzt sind, vorrangig an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus diesem Bundesland vergeben.
Kinder und Jugendliche
An einzelnen Exkursionen für Interessierte können Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre auf Anfrage kostenlos teilnehmen. Ab 16 Jahren ist der reguläre Teilnahmebetrag zu zahlen. Die Verpflegungskosten sind hier auf jeden Fall selbst zu tragen.
Teilnahmebeträge
Die Teilnahmebeträge sind den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung spätestens bis zum Tag der Veranstaltung. Die Unterlagen zur Zahlung des Teilnahmebetrags erhalten Sie mit der Seminarbestätigung.
Eine Ermäßigung von 60 Prozent auf den Teilnahmebetrag wird folgendem Personenkreis gewährt: ehrenamtlich im Natur- und Umweltschutz und in den ländlichen Räumen Tätigen, Schüler/innen, Studierenden, FSJ-/FÖJ-ler/innen, im Europäischen Freiwilligendienst Tätigen, Arbeitslosen, Empfängern von Arbeitslosengeld I und II. Legen Sie Ihrer Anmeldung bitte eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung oder einen selbst ausgefüllten Ehrenamtsnachweis bei. Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen mit der Anmeldung den für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Ehrenamtsnachweis. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.
Ehrenamtsnachweis
Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen mit der Anmeldung den für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Ehrenamtsnachweis. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.
Keine Ermäßigung gewähren wir bei in mehreren Blöcken angebotenen Lehrgängen und einzelnen ausgewählten Veranstaltungen. Wenn keine Ermäßigung gewährt wird, wird dies über die Ausschreibung im Jahresprogramm bzw. im Einladungsfaltblatt der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert.
Absage durch Veranstalter/Programmänderungen
Nur bei einer ausreichenden Zahl eingegangener Anmeldungen können die Veranstaltungen stattfinden. Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen bleiben den Veranstaltern vorbehalten. Die Benachrichtigung über den Ausfall einer Veranstaltung erfolgt rechtzeitig unter Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge.
Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
Sollten Sie zu einer Veranstaltung nicht kommen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Bis acht Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Absage kostenfrei. Danach wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Selbstverständlich können Sie eine Ersatzperson benennen.
Bei einzelnen Veranstaltungen können andere Bedingungen wie z.B. eine andere Absagefrist gelten, auf die in der Programmbeschreibung, der Seminarbestätigung oder im Einladungsflyer hingewiesen wird. Für Lehrgänge und ausgewählte Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, die Sie aus den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen können.
Verpflegung am Standort Flintbek
Es besteht die Möglichkeit, mittags in der Kantine Essen zu gehen. Pausengetränke (Kaffee, Tee, Wasser) werden Ihnen am Seminarraum bereitgestellt.
Barrierefreiheit
Die Räumlichkeiten des BNUR sind barrierefrei zu erreichen. In Nähe des Veranstaltungsraumes können Behindertenparkplätze bereitgestellt werden. Eine Behindertentoilette findet sich im Foyer des Hauses. Für Detailfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen behilflich sein können. Bei Bedarf bemühen wir uns auch um eine Gebärdendolmetscherin beziehungsweise einen Gebärdendolmetscher.
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten in der Regel für die von Ihnen besuchten Veranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung.
Haftung
Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Bildungsfreistellung
Für einige ausgewählte – in der Regel mehrtägige – Veranstaltungen wurde die Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein beantragt (siehe Fußnote bei den jeweiligen Veranstaltungen). Im Rahmen des "Konsensprinzips" kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewähren für Veranstaltungen, die nicht staatlich anerkannt worden sind. Dies ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, auf das kein Rechtsanspruch besteht.
Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zu. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Schleswig-Holstein verarbeitet. Wünschen Sie darüber hinaus die Speicherung Ihrer Daten, damit wir Ihnen Veranstaltungshinweise und/oder das Jahresprogramm zusenden können, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung.
Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.
Haben Sie noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne mit dem BNUR-Team Kontakt auf: