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Die Staats·kanzlei

Die Staats·kanzlei ist wie ein Ministerium.
Dort arbeitet der Minister·präsident.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2023

Statue des Springpferdes 'Meteor' vor der Kieler Staatskanzlei
So sieht die Staats·kanzlei aus.

Die Landes·regierung hat viele Aufgaben.

Deshalb gibt es die Staats·kanzlei

und die Ministerien.

Die Staats·kanzlei und die Ministerien sind Behörden.

Das ist so etwas wie ein Amt.

Die Behörden teilen sich die Arbeit.

In Schleswig-Holstein gibt es neun Ministerien.

Jedes Ministerium hat bestimmte Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Gesundheit
  • Schule
  • Umwelt
Porträtfoto von Ministerpräsident Daniel Günther
Minister·präsident Daniel Günther

Jedes Ministerium hat einen Chef oder eine Chefin.

Man nennt die Chefs Minister oder Ministerin.

Alle Minister zusammen sind die Landes·regierung.

Der Chef von der Landes·regierung heißt Minister·präsident.

Der Minister·präsident von Schleswig-Holstein ist Daniel Günther.

Die Landes·regierung macht Politik.

Das heißt:

Welche Regeln es in Schleswig-Holstein gibt.

Diese Regeln nennt man Gesetze.

Der Minister·präsident bestimmt die Richt·linien der Politik.

Eine Richt·linie ist eine Vorschrift.

Der Minister·präsident gibt die Richtung vor.

Das nennt man Richtlinien·kompetenz.

Er bestimmt:

  • So soll Schleswig-Holstein regiert werden
  • Das will die Landes·regierung machen
  • Das will die Landes·regierung nicht machen

Die Ministerinnen und Minister müssen
die Richt·linien einhalten.

Minister Dirk Schrödter lächelt in die Kamera
Chef der Staats·kanzlei und Digitalisierungs·minister Dirk Schrödter

Staats·kanzlei

Der Minister·präsident arbeitet in der Staats·kanzlei.

Viele andere Frauen und Männer arbeiten auch dort.

Ihr Chef ist der Chef der Staats·kanzlei.

Er heißt Dirk Schrödter.

Dirk Schrödter ist auch Digitalisierungs·minister.

Im Text erklären wir Ihnen,

was die Aufgaben der Staats·kanzlei sind.

Digitalisierung

Die Staats·kanzlei arbeitet auch an der Digitalisierung.

Digital bedeutet:

man kann etwas am Computer machen.

Das kann Zeit sparen.

Ein Personalausweis liegt auf einer Tastatur.
Für einen Ausweis muss man noch zum Amt. Vielleicht kann man den bald Zuhause am Computer beantragen.

Zum Beispiel beim Amt.

Für viele Dinge muss man zum Amt gehen.

Zum Beispiel für einen Ausweis.

 

Das Ministerium will,

dass man das auch digital machen kann.

Einfach von Zuhause aus und egal wann.

Das spart Zeit und man muss nicht so lange warten.

Bei der Zusammen·arbeit helfen

Die Ministerien müssen gut zusammen·arbeiten.

Die Beschäftigten in der Staats·kanzlei
sprechen mit den Beschäftigten der Ministerien.

Deshalb weiß die Staats·kanzlei immer,
woran die Ministerien arbeiten.

Zum Beispiel an einem neuen Gesetz.

Landes·vertretung in Berlin

Eine Gruppe von Menschen
In Deutschland gibt es viele verschiedene Menschen.

Deutschland ist eine Republik.

Republik bedeutet:

Nicht eine Person hat die Macht,
sondern das Volk.

Deutschland ist auch ein Bundes·staat.

Das bedeutet:
Mehrere Bundes·länder bilden zusammen einen Staat.

Schleswig-Holstein ist ein Bundes·land.

In Deutschland gibt es 16 Bundes·länder.

Jedes Bundes·land hat eine Landes·regierung.

Ein Mann am Rednerpult
Das ist Minister·präsident Daniel Günther im Bundes·rat.

Die Haupt·stadt von Deutschland ist Berlin.

In Berlin werden Gesetze für ganz Deutschland gemacht.

Dafür gibt es zwei Einrichtungen:

  • Bundes·tag
  • Bundes·rat

Der Bundes·tag

Der Bundes·tag wird direkt vom Volk gewählt.

Jeder Wähler kann mitentscheiden,
welche Personen ihn im Bundes·tag vertreten.

Die Vertreter heißen Abgeordnete.

Sie entscheiden über neue Gesetze.

Aber sie haben auch noch andere Aufgaben.

Der Bundes·rat

Im Bundes·rat sitzen die Regierungen der Bundes·länder.

Man sagt auch:

Mitglieder vom Bundes·rat.

Sie entscheiden über neue Gesetze mit.

Im Bundesrat sitzen insgesamt 69 Mitglieder.

Die Bundes·länder haben unterschiedlich viele Mitglieder im Bundes·rat.

Bundes·länder mit vielen Bürger:innen haben mehr Mitglieder.

Bundes·länder mit weniger Bürger:innen haben weniger Mitglieder.

Zum Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen leben viele Menschen.
    Deshalb hat das Land 6 Mitglieder.
  • In Schleswig-Holstein leben weniger Menschen.
    Deshalb hat das Land nur 4 Mitglieder.
Viele Menschen in einem Plenarsaal, einige von ihnen heben die Hand zur Abstimmung.
Im Bundes·rat stimmen die Länder über Gesetze ab.

Der Bundes·tag und der Bundes·rat machen die Gesetze zusammen.

Der Bundes·rat stimmt über Gesetze ab,
die der Bundes·tag beschlossen hat.

Zum Beispiel:

Der Bundes·tag will ein Gesetz machen.

Die Bundes·länder reden im Bundes·rat über das Gesetz.

Ist die Mehrheit der Mitglieder mit dem Gesetz einverstanden?

Dann schickt der Bundesrat das Gesetz an den Bundes·Präsidenten.

Der Bundes·Präsident unterschreibt das Gesetz.

Das heißt: Das Gesetz tritt in Kraft.

Jedes Bundes·Land muss sich nun an das neue Gesetz halten.

Wenn die Bundes·länder das Gesetz nicht gut finden,

muss es noch einmal verbessert werden.

Dafür gibt es einen besonderen Ausschuss.

Er heißt Vermittlungs-Ausschuss.

Hier arbeiten Mitglieder des Bundes·rates und Mitglieder des Bundes·tages zusammen.

Sie sprechen noch einmal über das Gesetz.

Sie finden meistens eine Lösung.

Damit das Gesetz doch noch beschlossen wird.

Der Bundes·rat kann auch Vorschläge für neue Gesetze machen.

Der Bundes·tag muss dann über die Vorschläge
beraten und entscheiden.

Porträtfoto von Sandra Gerken
Die Bevollmächtigte des Landes heißt Sandra Gerken.

Schleswig-Holstein hat eine Landes·vertretung in Berlin.

Das ist ein Haus, in dem Leute aus Schleswig-Holstein arbeiten.

Die Beschäftigten machen das Land bekannter.

Es gibt häufig Veranstaltungen in der Landes·vertretung.

Die Beschäftigten der Landes·vertretung arbeiten aber auch im Bundes·rat mit.

Die Landes·vertretung hat auch eine Chefin.

Ein anderes Wort ist: Bevollmächtigte des Landes.

Die Bevollmächtigte von Schleswig-Holstein heißt Sandra Gerken.

Sie bereitet die Sitzungen vom Bundes·rat vor.

Das bedeutet:
Sie berät mit den Minister:innen und dem Minister·präsident,
welche Gesetze die Landes·regierung gut findet und welche nicht.

Dann stimmt die Bevollmächtigte im Bundes·rat über neue Gesetze ab.

Protokoll

Eine Frau legt Zettel auf Stühle.
Die Beschäftigten vom Protokoll bereiten die Termine vom Minister·präsidenten vor.

Der Minister·präsident hat jeden Tag viele Termine.
Zum Beispiel:

  • Große Veranstaltungen
  • Treffen mit anderen Politikern
  • Gespräche mit Bürger:innen

Die Beschäftigten vom Protokoll organisieren die Termine.

Sie müssen viele Dinge vorbereiten.

Zum Beispiel

  • dass alle eingeladen werden
  • dass es genug zu essen und zu trinken gibt
  • dass es Geschenke für die Gäste gibt.

Minderheiten

Porträtfoto von Johannes Callsen
Der Minderheiten·beauftragte heißt Johannes Callsen.

In Schleswig-Holstein leben viele Menschen.

Die meisten sind Deutsche.

Aber es leben auch viele Menschen aus Dänemark hier.

Sie sind eine Minderheit.

Es gibt drei Minderheiten in Schleswig-Holstein:

  • die dänische Minderheit
  • die friesische Volks·gruppe
  • und die Sinti und Roma.

Die Minderheiten leben friedlich in Schleswig-Holstein.

Die Landes·regierung will,

dass es den Minderheiten gut geht.

Deshalb gibt es einen Minderheiten·beauftragten.

Sein Name ist Johannes Callsen.

Er redet mit den Minderheiten.

Und er kümmert sich darum,

dass die Landes·regierung immer an die Minderheiten denkt.

Zum Beispiel:
Wenn ein neues Gesetz gemacht wird.

Die Minderheiten können immer zu ihm kommen.

Zum Beispiel:
Wenn sie Fragen haben
oder wenn sie etwas nicht gut finden.

Presse·arbeit und Öffentlichkeits·arbeit

Ministerpräsident Daniel Günther wird von mehreren Journalisten interviewt.
Die Journalisten haben oft Fragen für Minister·präsident Daniel Günther.

Die Landes·regierung entscheidet viele Dinge.

Sie macht Politik für die Menschen in Schleswig-Holstein.

Viele Menschen wollen wissen, was die Landes·regierung macht.

Sie brauchen jemanden, der ihnen alles erklärt.

Dafür gibt es zum Beispiel Journalisten.

Sie arbeiten

  • in Zeitungen,
  • im Radio,
  • oder im Fernsehen.
Porträtfoto von Vivien Albers, zweite Regierungssprecherin des Landes.
Vivien Albers, zweite Regierungssprecherin des Landes.

Die Journalisten berichten auch über die Arbeit von der Landes·regierung.

Sie haben viele Fragen.

Die Regierungs·sprecherin beantwortet die Fragen.

Sie erklärt den Journalisten, was die Landes·regierung macht.

Die Regierungs·sprecherin von Schleswig-Holstein heißt Vivien Albers.

Er war früher selbst eine Journalistin.

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