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Technische Referendar/innen (m/w/d)


Ausbildungsbereich

Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz


Letzte Aktualisierung: 04.10.2023

Was für Anforderungen müssen Bewerber/innen erfüllen? (Schul-/Studienabschlüsse, persönliche Interessen, besondere Fähigkeiten, etc.)

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren technischen Dienstes (Umwelttechnik) kann eingestellt werden, wer

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt und
  • ein technisches oder naturwissenschaftliches (Fach-)Hochschulstudium (Diplom oder Master) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Biochemie, Chemie/Chemietechnik, Elektrotechnik, Energietechnik, Geoökologie/Hydrologie, Maschinenbau, Physik, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, Wasserwirtschaft/Wasserbau oder vergleichbar abgeschlossen hat.

Erwartet werden Leistungsbereitschaft und Engagement sowie die Fähigkeit, sich schnell und eigenständig in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten. Des Weiteren ist Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und zuverlässige Aufgabenerledigung auch unter Zeitdruck gefordert. Die Bereitschaft zum selbständigen, eigenverantwortlichen Handeln, Teamgeist und Einsatzfreude werden ebenso vorausgesetzt wie gute Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Sensibilität im Umgang mit anderen.

Berufliche Erfahrungen in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb oder in den Bereichen Anlagentechnik, Arbeitssicherheit, Technischer Umweltschutz bzw. Messtechnik sind erwünscht.

Die körperliche Geeignetheit für den Außendienst (auch Schwindelfreiheit) muss gegeben sein.

Für die Aufgabenerledigung ist ein Pkw-Führerschein erforderlich.

Was sind wesentliche Ausbildungsinhalte?

Im Rahmen des zweijährigen Vorbereitungsdienstes lernen die Referendarinnen und Referendare die Aufgaben der Institutionen bzw. Akteure im Bereich des technischen Umweltschutzes kennen. Sie werden den Ausbildungsbehörden bzw. Ausbildungsstellen für die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegten Zeiträume zugewiesen.

Des Weiteren finden ergänzend Lehrgänge mit Referendar/innen anderer Bundesländer, welche ebenfalls ein technisches Referendariat absolvieren, bundesweit in verschiedenen Städten statt. Hierzu zählen z. B. die Abschlusslehrgänge der beiden Fernkurse Allgemeines Verwaltungsrecht und Umweltrecht, die in das Referendariat integriert sind.

Fachexkursionen sind weitere Bestandteile der Ausbildung und dienen zur Vertiefung theoretischer Kenntnisse. Sie haben zum Ziel, sowohl fachliche als auch fachübergreifende Sachverhalte an Ort und Stelle vermittelt zu bekommen. Die Organisation der Fachexkursion erfolgt durch die Referendare/innen in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung.

Die Vorbereitungszeit soll die Referendare/innen für eine Übernahme von Aufgaben vorrangig in der Umweltverwaltung des Landes Schleswig-Holstein qualifizieren. Dazu gehört die Vermittlung der über die Hochschulausbildung hinausgehenden notwendigen Kenntnisse über die Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung, die Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Methoden zur Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Verwaltung.

Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Medien übergreifenden Aufgaben aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz.

Neben der fachlichen Ausbildung nehmen auch die Vermittlung von Führungs- und Management-techniken sowie Wirtschaftlichkeitsfragen einen breiten Raum ein.

In der Großen Staatsprüfung müssen die Referendarinnen und Referendare nachweisen, dass sie

  • die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden können,
  • mit den Aufgaben der Verwaltungen, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind und
  • über wirtschaftliches Denken und führungsmethodische Kenntnisse verfügen.

Für die Ablegung der Großen Staatsprüfung ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-tD) maßgebend. Sie besteht aus einer häuslichen Prüfungsarbeit, den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichen Prüfung, die sich auf den im Prüfstoffverzeichnis aufgeführten Prüfstoff erstreckt.

Die Große Staatsprüfung wird i. d. R. in den letzten zwei Monaten der Ausbildung durchgeführt und abgenommen vom Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsbeamten (OPA), Abteilung IX (Umwelttechnik/Umweltschutz).

Wie könnte beispielhaft eine berufliche Tätigkeit nach der Ausbildung aussehen?

Spätere Tätigkeitsfelder nach erfolgreicher Ausbildung sind vorrangig:

  • Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und angrenzender Rechtsbereiche, insbesondere
    - Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
    - Bearbeitung von Genehmigungsanträgen und Baugesuchen
    - Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden
    - Beratungstätigkeit gegenüber Betrieben und Allgemeinheit
    - Überwachung der Sicherheitspflichten nach der StörfallV
    - Prüfung von Sicherheitsberichten sowie deren Fortschreibung, Beauftragung von Sachverständigen und Bearbeitung von sicherheitstechnischen Gutachten, Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitspflichten im Betrieb, Untersuchung von Schadensfällen
  • Vollzug des Chemikaliengesetzes einschl. dazu erlassener Verordnungen und EU-Vorschriften, insbesondere
    - Überwachung der Herstellerbetriebe in Bezug auf das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
  • Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und angrenzender Rechtsbereiche sowie landesrechtlicher Regelungen

Im Rahmen dieser Tätigkeiten spielt auch das Dienstgeschäft "vor Ort" eine Rolle, d. h. Anlagen müssen besichtigt und kontrolliert werden. Kontakte mit Betreibern, Nachbarn, Sachverständigen, anderen Fachbehörden und kommunalen Behörden sind wahrzunehmen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren technischen Dienstes übernehmen in den o.a. Tätigkeitsfeldern insbesondere

  • bestimmte Grundsatzangelegenheiten des Vollzuges im Immissionsschutz,
  • Federführung in herausgehobenen Verfahren und Einzelfällen,
  • Koordinierung der Fachaufgaben in den Fachdezernaten.

Mittel- oder langfristig ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes die Verwendung in einer Führungsposition vorgesehen.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während der Ausbildung erhalten die Referendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach Anlage 7 (Einstiegsamt A 13) Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein sowie derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Anwärterbezüge. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt.

Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Aufwendungen (grds. 50 %). Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
In den Jahren, in denen ein Ausbildungsbeginn zum 1. Oktober vorgesehen ist, werden die Stellenausschreibungen in der Regel in dem Zeitraum von März bis Mai veröffentlicht.

Diese finden Sie im Stellenmarkt.

Notwendige Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife
  • Belegnachweise der Hochschule
  • Zeugnis über die Hochschulprüfungen (z.B. Diplom-Vorprüfung und Diplom- Hauptprüfung, vergleichbare Dokumente) sowie ggf. Nachweise über Zusatz-und andere Prüfungen
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplom-Hauptprüfung erworben wurde, oder Urkunden über andere akademische Grade (z.B. Master)
  • Nachweise und Zeugnisse über etwaige berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung
  • Nachweis über eine in § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz genannte Staatsangehörigkeit sowie
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides

 Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat V 14 / Kennwort: Technisches Referendariat (Umwelttechnik)
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Anzahl der Ausbildungsplätze variiert je nach Bedarf.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

  • Eine Übernahme nach Ablegen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich.
  • Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
  • Für die Übernahme im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte/r sind u.a. die Prüfungsergebnisse entscheidend.
  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (höherer technischer Dienst) im Laufbahnzweig Umwelttechnik sind bei der oberen Landesbehörde (Landesamt für Umwelt– LfU) in Flintbek (grds.) oder bei der obersten Landesbehörde (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein in Kiel tätig.

Verdienstmöglichkeiten:
Nach Beendigung der Ausbildung fangen die im Beamtenverhältnis übernommenen Nachwuchskräfte mit Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) an. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt. Die Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgt in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Vorbereitungsdienst erfolgt eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis drei Jahre lang im Beamtenverhältnis auf Probe, bevor sich die Lebenszeitverbeamtung anschließt. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach der Dienstpostenbewertung. Bei der Übernahme im Beschäftigtenverhältnis ist eine Übertragung von Tätigkeiten bis zu den Entgeltgruppen 14 und 15 TV-L möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt (Tel.: 0431 988-7247) und für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Berends (Tel.: 0431 988-7356) im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen:
Die Ausbildung richtet sich nach der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein.

 

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