Die Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bietet dir jährlich zum 1. Oktober den Einstieg in den Vorbereitungsdienst Technische/r Verwaltungsoberinspektor/in. Hier erhältst du Einblicke hinter die Kulissen und Arbeitsabläufe von Betrieben und Unternehmen.
Letzte Aktualisierung: 27.02.2024
Du möchtest dich nach deinem Studium praxisnah weiterbilden? Mit deinem Bachelorabschluss aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich in der Tasche, bieten wir dir regelmäßig zum 01.10. eines Jahres den Vorbereitungsdienst zur Technischen Verwaltungsoberinspektorin oder Technischen Verwaltungsoberinspektor.
Die "Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord" nimmt in Schleswig-Holstein die Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr. Hervorgegangen aus der ehemaligen Gewerbeaufsicht, befindet sich die Staatliche Arbeitsschutzbehörde nun unter dem Dach der Unfallkasse Nord. Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord ist eine untere Landesbehörde, die fachlich unter der Aufsicht des Sozialministeriums steht.
Unser Auftrag ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu verbessern. Arbeitsschutz umfasst nicht nur die technische Ausstattung und den Schutz vor Lärm, Gasen, Stäuben, Vibrationen etc. Auch psychische Belastungen, etwa durch Arbeitsorganisation, Führung und Zusammenarbeit, gehören im Sinne eines umfassenden Verständnisses dazu. Wir ergreifen alle Maßnahmen, mit denen Arbeitsunfälle verhütet und Gesundheitsgefahren vermieden werden. Wir sind für alle Betriebe in Schleswig-Holstein zuständig – vom Hafenbetrieb über die Tankstelle bis zur Druckerei.
Wir sind für die Arbeitgeber und die Beschäftigten da, ganz gleich, ob sie als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, als Minijobber oder Aktiv-Jobber in Eingliederungsmaßnahmen arbeiten.
Technische Aufsichtsperson StAUK
Was macht eine Technische Verwaltungsoberinspektor-Anwärterin oder ein Technischer Verwaltungsoberinspektor-Anwärter?
Moderner Arbeitsschutz verbindet den Arbeitnehmerschutz und den Schutz der Öffentlichkeit. Die sichere Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Geräten kommt nicht nur den Beschäftigten am Arbeitsplatz, sondern auch den Verbrauchern zugute.
Gefahren können überall bei der Arbeit lauern. Entsprechend weit gefasst ist das Feld unserer Aufgaben:
Beschäftigte vor chemischen, biologischen und physikalischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen,
Beschäftigte vor Gefahren zu schützen, die von Maschinen, Werkzeugen und anderen technischen Arbeitsmitteln und -verfahren ausgehen. Wir kümmern uns auch um die Anlagensicherheit.
Beschäftigte vor psychischen und sozialen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen,
für eine funktionierende Arbeitssicherheitsorganisation zu sorgen,
Arbeitsunfälle zu untersuchen und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen anzuordnen,
besondere Personengruppen wie Jugendliche, Schwangere, Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Fahrpersonal vor Gefährdungen zu schützen,
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen,
Unternehmer, Mitarbeitervertretungen, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten.
Als Technische Verwaltungsinspektorin oder Technischer Verwaltungsinspektor erfüllen Sie diese Aufgaben überwiegend im Rahmen von Betriebsbesichtigungen vor Ort.
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer Technische/r Verwaltungsoberinspektor-Anwärter/in werden möchte, sollte folgendes mitbringen...
Bereitschaft, sich in rechtliche Regelwerke (Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Biostoffverordnung u.a.) einzuarbeiten,
gute kommunikative Kompetenz und gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein und persönliche Belastbarkeit,
eine entschlussfreudige und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die gut mit unterschiedlichsten Menschen umgehen kann, gern unterwegs ist und Freude an selbständiger wie auch an Teamarbeit hat,
Innovationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgabenfeldern,
uneingeschränkte Tauglichkeit zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst,
bereit sein, regelmäßig Außendiensttätigkeiten im Aufsichtsbezirk zu übernehmen.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Für die Tätigkeit wird ein technisches, naturwissenschaftliches oder ein anderes für die Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung geeignetes, mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt.
Weitere Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein
Die uneingeschränkte Tauglichkeit zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst,
Für die Aufgabenerledigung ist ein Pkw-Führerschein erforderlich.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Ausbildungsbeginn:
Die Ausbildung beginnt zum 1. Oktober eines Jahres. Die Stellen werden rechtzeitig vorher veröffentlicht.
Ausbildungsdauer:
18 Monate
Ausbildungsorte:
Kiel, Lübeck, Itzehoe, sowie Blockunterricht im Verbund mit anderen Bundesländern im norddeutschen Raum (zurzeit in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern).
Art des Ausbildungsverhältnisses:
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, in der Fachrichtung technische Dienste (gehobener technischer Dienst im Fachbereich Arbeitsschutz).
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Während Ihres 18-monatigen Vorbereitungsdienstes werden Sie auf Ihre zukünftige Aufgabe, der Überwachung und Beratung des Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein, vorbereitet.
Sie wechseln während des Vorbereitungsdienstes zwischen Theorie und Praxis: Die theoretischen Lehrgänge erfolgen block- und wochenweise im Verbund mit anderen Bundesländern. Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in den Fachbereichen der Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz bei der Unfallkasse Nord (StAUK) an unseren Standorten Kiel, Lübeck und Itzehoe – dabei haben Sie erfahrene Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Seite, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Theoretische Lehrgänge
Die theoretische Ausbildung vermittelt allgemeine und fachbezogene theoretische Kenntnisse und trägt dazu bei, Ihre Initiative zum Eigenstudium zu fördern. Die fachbezogenen Kenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Schleswig-Holstein.
Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erweitertes Grundwissen aus dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden Sie in weiteren Kernkompetenzbereichen geschult:
Kommunikation,
Rhetorik sowie
Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Praktische Ausbildungswochen
Ein Vorteil Ihrer Tätigkeit: Da Sie auch im Außendienst tätig sind, kommen Sie in ganz Schleswig-Holstein herum und erhalten spannende Einblicke hinter die Kulissen unterschiedlichster Unternehmen.
Während der praktischen Ausbildung werden Ihnen die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die Sie zur Erfüllung Ihrer späteren Tätigkeiten benötigen. Gleichzeitig wird ein vertieftes Verständnis für die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Sie lernen, selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen und werden währenddessen mit vielfältigen Aufgaben betraut:
Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art,
selbständige Durchführung von Dienstgeschäften im Innen- und Außendienst,
Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen, Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Abgaben an die Staatsanwaltschaften,
Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.
Ablegung der Laufbahnprüfung
Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch eine Hausarbeit, zwei schriftliche Arbeiten, einen mündlichen Vortrag und die Durchführung einer Probebesichtigung in einem Betrieb im Aufsichtsbezirk überprüft. Am Ende des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ablegung der Laufbahnprüfung. Die Prüfung besteht aus vier Bereichen
eine Hausarbeit,
zwei schriftliche Arbeiten aus dem Gebiet des Arbeitsschutzes,
eine schriftliche Arbeit aus dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes
Ablegung der mündlichen Laufbahnprüfung
Wie wird die Ausbildung vergütet?
2.370,75 Euro (inkl. 70 % Anwärtersonderzuschlag) eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags (Stand: 01.10.2023). Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.
Wie kann ich mich bewerben?
Unsere Ausschreibung für den Vorbereitungsdienst erfolgt regelmäßig im ersten Quartal. Möchten Sie sich bereits jetzt vormerken lassen, laden Sie einfach Ihre Bewerbungsunterlagen über unser Online-Portal hoch.
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
Verdienstmöglichkeiten:
Nach dem erfolgreichen Ablegen der Laufbahnprüfung ist die Ernennung zum/zur Technische/n Verwaltungsoberinspektor:in in der Besoldungsgruppe A 10 SHBesG und die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe geplant. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Nach Bewährung in der Probezeit ist die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bietet von Beginn an vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten an. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sind abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Planstellen.
Später sind bei entsprechender Befähigung und Leistung folgende Beförderungen möglich:
Bei Fragen zur staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord und zur Stelle wenden Sie sich gern an Frau Britta Schiller: 0451 317501-260.
Bei allgemeinen Fragen zum Bewerbungsablauf hilft Ihnen Frau Sabine Weische gerne weiter: 040 27153-404.
Gesetzliche Grundlagen
Der Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsinhalte sind in der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-TD-LG2.1) vom 13. Januar 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 41), zuletzt geändert durch LVO vom 18. August 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 493), geregelt.
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