Das Referendariat dient der Qualifizierung von Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit in der Naturschutzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein. Aufbauend auf dem Studium Landespflege oder eines vergleichbaren Studiengangs werden Kenntnisse über Aufbau und Aufgaben der staatlichen Naturschutzverwaltung, Anwendung einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften und zur Führung von Mitarbeiter*innen vermittelt
Als Beamtinnen und Beamte (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, ehemals höherer technischer Dienst) nehmen Sie überwiegend Führungs- und Leitungsfunktionen wahr und bearbeiten fachlich anspruchsvolle Grundsatzangelegenheiten. Aufgabenschwerpunkte bilden die Bereiche Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung, Gebietsschutz einschließlich Biosphärenreservate und Nationalpark, Umsetzung von Natura 2000, Artenschutz sowie Vertragsnaturschutz und Fördermaßnahmen.
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer Baureferendarin oder Baureferendar werden möchte, sollte ...
über ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft verfügen,
zielstrebig sein und viel Eigeninitiative einbringen,
eine ausgeprägte Teamfähigkeit besitzen,
eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit sein, die in der Lage ist Führungsaufgaben zu übernehmen,
fähig sein, mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten und deren Belange in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Für das technische Referendariat im Laufbahnzweig Landespflege können Sie sich bewerben, wenn Sie
ein abgeschlossenes Studium des Studienganges Landespflege oder eines vergleichbaren Studienganges wie zum Beispiel Naturschutz-und Landschaftsplanung, Landschafts- und Freiraumentwicklung und Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder einer vergleichbaren Kombination von Studiengängen erworben haben
als Diplom-Studiengang mit einer vorgeschriebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester und Diplomarbeit oder
als konsekutiven Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit an einer Technischen Hochschule oder Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studienangebot oder
als akkreditierten Masterstudiengang von zehn Fachsemestern einschließlich Praxis- und Prüfungssemester und Masterarbeit an einer Hochschule
die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) haben
Die Einstellung in das Referendariat erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausbildungsbeginn: Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 1. Oktober eines Jahres, soweit die Ausbildung in dem Jahr vorgesehen ist.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 24 Monate. Sie endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung (Große Staatsprüfung), frühestens jedoch nach 24 Monaten.
Ausbildungsaufbau: In den zwei Jahren der Ausbildung werden theoretische (ca. 16 Wochen Lehrgänge, Seminare, Exkursionen) und praktische Ausbildungsabschnitte absolviert. Die praktischen Ausbildungsabschnitte gliedern sich wie folgt:
Einführung in die Verwaltung, praktische Mitarbeit und Information bei der unteren Naturschutzbehörde und bei der Kommunalverwaltung
Information und praktische Mitarbeit bei den Fachverwaltungen der Nachbargebiete der Landespflege und wissenschaftlichen oder im Naturschutz operativ tätigen Einrichtungen des Landes
Seminare, Lehrgänge, Fachexkursionen und Prüfungen
Aufgaben der mittleren und höheren Verwaltungsebene
Ausbildungsstellen und -orte: Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Sie weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu. Der zweijährige Vorbereitungsdienst beinhaltet mehrere Stationen:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Untere Naturschutzbehörden des Landes SH, Kommunalverwaltung (Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr weitere Fachverwaltungen
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Ziel: Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst im Laufbahnzweig Landespflege auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.
Inhalte: Grundsätzlich soll sich die Ausbildung darauf erstrecken, zum einen das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sollen auch staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange berücksichtigt werden.
Folgende Inhalte sollen dabei vertieft werden:
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (Staatsrecht; Verfassungsrecht und EU-Recht; allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht; Privatrecht; Zivilprozessrecht und Strafrecht)
Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken, Informationstechnik; Management der öffentlichen Verwaltung und betriebswirtschaftliche Steuerung; Personalführung; Kommunikation; Organisation; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen)
Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Biotopschutz, Biotopverbund, Biodiversität, NATURA 2000, Internationaler und nationaler Artenschutz, Klimaschutz etc.
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau
Freiraumplanung und Grünordnung
Angrenzende Fachgebiete wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Denkmalpflege, Bodenschutz etc.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während der Ausbildung erhalten die Referendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach Anlage 7 (Einstiegsamt A 13) Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein sowie derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Anwärterbezüge. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt.
Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Aufwendungen (grds. 50 %). Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungszeitraum: In den Jahren, in denen ein Ausbildungsbeginn zum 1. Oktober vorgesehen ist, werden die Stellenausschreibungen in der Regel in dem Zeitraum von März bis Mai veröffentlicht.
Zeugnis über die Hochschulprüfungen (z.B. Diplom-Vorprüfung und Diplom- Hauptprüfung, vergleichbare Dokumente) sowie ggf. Nachweise über Zusatz-und andere Prüfungen
Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplom-Hauptprüfung erworben wurde, oder Urkunden über andere akademische Grade (z.B. Master)
Nachweise und Zeugnisse über etwaige berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung
Nachweis über eine in § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz genannte Staatsangehörigkeit sowie
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides
Weitere Hinweise:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat V 14 / Kennwort: Regierungsbaureferendar/in Landespflege
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Anzahl der Ausbildungsplätze variiert je nach Bedarf.
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Eine Übernahme nach Ablegen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich.
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
Für die Übernahme im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte/r sind u.a. die Prüfungsergebnisse entscheidend.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (höherer technischer Dienst) im Laufbahnzweig Landespflege sind bei der oberen Landesbehörde (Landesamt für Umwelt LfU) in Flintbek (grds.) oder bei der obersten Landesbehörde (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein in Kiel tätig.
Verdienstmöglichkeiten: Nach Beendigung der Ausbildung fangen die im Beamtenverhältnis übernommenen Nachwuchskräfte mit Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) an. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt. Die Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgt in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Aufstiegsmöglichkeiten: Nach dem Vorbereitungsdienst erfolgt eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis drei Jahre lang im Beamtenverhältnis auf Probe, bevor sich die Lebenszeitverbeamtung anschließt. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach der Dienstpostenbewertung. Bei der Übernahme im Beschäftigtenverhältnis ist eine Übertragung von Tätigkeiten bis zu den Entgeltgruppen 14 und 15 TV-L möglich.
Wo kann ich mich informieren?
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt (Tel.: 0431 988-7247) und für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Bohlen (Tel.: 0431 988-7007) im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zur Verfügung.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: