Rechtssichere Anlagenzulassungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz stellen die Grundlage für zukunftssichere industrielle Investitionen und damit die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze dar. Dazu gehören auch eine umfassende Beratung der Antragstellenden und die Erörterung mit den Beteiligten. Bestehende Anlagen werden insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Immissionsschutz- und des Abfallrechts überwacht.
Bei der Abfallentsorgung wird der Schutz der Umwelt durch Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung nach Ausschöpfung der Vermeidungspotenziale gewährleistet.
Die Qualität der Luft in Schleswig-Holstein wird mit Messstationen, die über das ganze Land verteilt sind, überwacht. Über die aktuellen Ergebnisse wird die Bevölkerung regelmäßig informiert.
Diesen Aufgaben widmet sich das Landesamt für Umwelt (LfU): Die Abteilung 2 - Technischer Umweltschutz und Abteilung 3 - Immissionsschutz sind in erster Linie für den Vollzug in den Bereichen Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Chemikalien zuständig.
Was macht eine Technische Oberinspektor-Anwärterin oder ein Technischer Oberinspektor-Anwärter?
Das Landesamt für Umwelt (LfU), – Fachbereiche Technischer Umweltschutz/Immissionsschutz – stellt sicher, dass der technische Umwelt - und Verbraucherschutz eingehalten wird. Das betrifft zum Beispiel die Erhaltung der Umweltgüter Luft, Boden und Wasser, den Schutz vor Lärmbelästigung und Erschütterungen sowie die Schonung der natürlichen Rohstoffreserven durch Abfallvermeidung oder -verwertung.
Technische Oberinspektor-Anwärter/innen beraten, genehmigen und überwachen. Zum Beispiel prüfen sie, ob neu errichtete oder veränderte industrielle oder gewerbliche Anlagen, von denen potentielle Umweltverschmutzungen ausgehen könnten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bestehende Anlagen werden insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Immissionsschutz- und des Abfallrechts überwacht. Beim Umgang mit Abfällen werden Betriebe dahingehend beraten, Abfälle möglichst zu vermeiden oder zu verwerten. Sollte das nicht möglich sein, wird eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung sichergestellt. Herstellerbetriebe werden in Bezug auf das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen überwacht.
Technische Oberinspektor-Anwärter/innen fungieren nicht nur als Aufsichtsbehörde, sondern auch als Dienstleisterinnen und Dienstleister, die die Betriebe in vielfältiger Hinsicht beraten, um gemeinsam gesetzeskonforme, praxisgerechte und kostengünstige Lösungen zu erreichen. Auch für die Allgemeinheit sind sie als Beraterinnen und Berater, Dienstleisterinnen und Dienstleister tätig. Zum Beispiel informieren sie regelmäßig über die Luftqualität in Schleswig-Holstein und sind Ansprechpersonen bei Beschwerden, zum Beispiel bei Lärmbelästigung.
Im Detail:
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und angrenzender Rechtsbereiche, insbesondere
Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
Bearbeitung von Genehmigungsanträgen und Baugesuchen
Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden
Beratungstätigkeit gegenüber Betrieben und der Allgemeinheit
Überwachung der Sicherheitspflichten nach der Störfall V
Prüfung von Sicherheitsberichten sowie deren Fortschreibung, Beauftragung von Sachverständigen und Bearbeitung von sicherheitstechnischen Gutachten, Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitspflichten im Betrieb, Untersuchung von Schadensfällen
Vollzug des Chemikaliengesetzes einschließlich dazu erlassener Verordnungen und EU-Vorschriften, insbesondere Überwachung der Herstellerbetriebe in Bezug auf das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und angrenzender Rechtsbereiche sowie landesrechtlicher Regelungen
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer Technische/r Oberinspektor-Anwärter/in werden möchte, sollte...
über ein hohes Maß an Leistungswillen und Engagement verfügen.
kontaktfreudig, teamfähig und sozial kompetent sein.
kommunikationsstark und kooperationsfähig sein.
gut verhandeln und moderieren können.
Durchsetzung- und Überzeugungsvermögen besitzen.
fähig sein, sich in schnell in neue Aufgabenbereiche einzuarbeiten.
komplexe Zusammenhänge verstehen und lösungsorientiert arbeiten.
bereit sein, regelmäßig Außendiensttätigkeiten im Aufsichtsbezirk zu übernehmen.
Freude an der Arbeit mit rechtlichen Regelwerken haben.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Schulabschluss/Studienabschluss:
Vorausgesetzt wird der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Fachhochschulstudiums der Fachrichtungen:
Abfallwirtschaft, Anlagenbau, Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Energietechnik, Feinwerktechnik, Mechatronik, Metallverarbeitung, Nachrichtentechnik, Produktionstechnik, Technische Chemie, Elektrotechnik, Umweltingenieurwesen, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder einer
vergleichbaren Fachrichtung
Weitere Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein
Die körperliche Geeignetheit für den Außendienst (auch Schwindelfreiheit) muss gegeben sein.
Für die Aufgabenerledigung ist ein Pkw-Führerschein erforderlich.
Wünschenswert wäre:
Berufliche Erfahrungen in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb oder in den Bereichen Anlagentechnik, Arbeitssicherheit, Technischer Umweltschutz bzw. Messtechnik.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Ausbildungsbeginn:
Die Ausbildung beginnt zum 1. Oktober 2025.
Innerhalb dieses Zeitraums ist zudem die Teilnahme am Verwaltungsergänzungslehrgang an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz sowie an internen Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen.
Art des Ausbildungsverhältnisses:
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste (gehobener technischer Dienst im Fachbereich Immissionsschutz).
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Ziele:
Vermittlung der Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein
Förderung der Persönlichkeitsbildung, welche die Anwärterinnen und Anwärter befähigt,
o ihrer Verantwortung in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gerecht zu werden
o sich auf den Wandel der beruflichen Anforderungen und der sozialen Bedingungen einzustellen.
o selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen.
Inhalte:
Für die Lösungen der Aufgaben in der staatlichen Umweltverwaltung wird technisches, naturwissenschaftliches und rechtliches Wissen benötigt.
Das technische und naturwissenschaftliche Wissen ist den Anwärterinnen und Anwärtern schon während ihres Studiums an den Hochschulen vermittelt worden.
Zur Qualifizierung für die Übernahme in die staatliche Umweltverwaltung gehört daher:
o die Vermittlung der über die Hochschulausbildung hinaus gehenden notwendigen Kenntnisse über die Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung,
o die Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und
o die Methoden zur Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Verwaltung.
Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die medienübergreifenden Aufgaben aus den Bereichen Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Chemikaliensicherheit.
Des Weiteren sollen die Anwärterinnen und Anwärter den Anforderungen gewachsen sein, die ihnen Verwaltungsabläufe der Umweltverwaltung stellen, und die Lösung der Aufgaben mit Eigeninitiative angehen.
Von großer Bedeutung sind die praktischen Ausbildungsabschnitte in den Dienststellen:
o Landesamt für Umwelt (LfU) mit den Regionaldezernaten,
o Verwaltungsergänzungslehrgang an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz,
o Arbeitsschutzverwaltung.
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in diesen Ausbildungsabschnitten einen Überblick über die Aufgaben, die Tätigkeiten, Arbeitsweise und die Funktionsweise der Umweltverwaltung gewinnen. Dabei steht die praktische Mitarbeit im Vordergrund.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während der Ausbildung erhalten die Anwärterinnen und Anwärter Anwärterbezüge nach Anlage 7 (Einstiegsamt A 9) Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein sowie derzeit ein Sonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent der Anwärterbezüge. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt.
Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Aufwendungen (grds. 50 Prozent). Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungszeitraum:
Für den Ausbildungsbeginn am 1. Oktober 2025 erfolgt die Stellenausschreibung im Frühjahr 2025.
Notwendige Unterlagen:
Aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
tabellarischer Lebenslauf
Abschlusszeugnis einer allgemein bildenden Schule
Abschlusszeugnis eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums mit Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss, vorzugsweise der im Anforderungsprofil genannten Fachrichtungen (Diplom-, Bachelor oder Graduierungsurkunde nebst Notenspiegel). Für Absolventinnen und Absolventen aus Ländern außerhalb der europäischen Union ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mittels eines amtlichen Nachweises einer für die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen zuständigen Stelle nachzuweisen.
Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung
Nachweis über eine in § 7 Abs. 1 Ziffer 1 Beamtenstatusgesetz genannte Staatsangehörigkeit sowie
ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides
Weitere Hinweise :
Von der Übersendung von Bewerbungsfotos sollte abgesehen werden.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich wird es begrüßt, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bewerben.
Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
V 146
Kennwort: Immissionsschutz
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Eine anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis ist möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Verdienstmöglichkeiten:
Einstieg mit A 10 SHBesG bzw. im Tarifbeschäftigtenverhältnis E 10 TV-L.
Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sind abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Planstellen.
Wo kann ich mich informieren?
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Oberstein (Tel.-Nr.: 0431/988-7246), für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Hunze (Tel.-Nr.: 0431/988-7219) im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
V 146
Kennwort: Immissionsschutz
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Weitere Informationen:
Gesetzliche Grundlagen
Der Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsinhalte sind in der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-TD-LG2.1) vom 13. Januar 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 41), zuletzt geändert durch LVO vom 18. August 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 493), geregelt.
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