Navigation und Service

Weiterführende Links

Fischereireferendar/in (m/w/d)


Was macht eine Fischereireferendarin oder ein Fischereireferendar?

Letzte Aktualisierung: 25.04.2022

Das Referendariat dient der Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit in der Fischereiverwaltung des Landes Schleswig Holstein.

Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2 (höherer Verwaltungsdienst Landwirtschaft) nehmen Aufgaben wahr, die überwiegend der Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Fischerei zuzuordnen sind.

Sie sind außerdem dafür verantwortlich, Gesetze und Verordnungen umzusetzen und zu begleiten, sowie die auf die Fischerei bezogene Gesetzgebung des Landes mitzugestalten und so strategisch für die nachhaltige Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zu arbeiten.

Eine Auswahl der interessanten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben im Überblick:

  • Arbeit an der fischereirechtlichen Gesetzgebung des Landes
  • Vollzug des bestehenden Fischereirechts
  • Koordinierung der Förderung des fischwirtschaftlichen Sektors
  • Umsetzung der GAP Förderprogramme
  • Grundsatzangelegenheiten des Spannungsfeldes Naturschutz und Fischerei
  • Personalmanagement

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Fischereireferendarin oder Fischereireferendar werden möchte, sollte...

  • über ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft verfügen.
  • zielstrebig sein und über viel Eigeninitiative haben.
  • fähig sein, mit Vertretern anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten und deren Belange in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
  • ausgeprägte Teamfähigkeit besitzen.
  • eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit sein, die in der Lage ist Führungsaufgaben zu übernehmen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Um sich für eine Stelle als Fischereireferendar zu qualifizieren müssen Sie

ein wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern erfolgreich mit einem Diplom oder einem M.Sc. abgeschlossen haben. Das Studium sollte in der Biologie, den Agrarwissenschaften, der Agrarökonomie oder im Master-Studiengang Fischwirtschaft und Gewässerbewirtschaftung mit dem Schwerpunkt im Bereich der Fischereiwissenschaften abgeleistet worden sein und eine Abschlussarbeit mit einem fischereiwissenschaftlichen Thema aufweisen.

Darüber hinaus werden Engagement und Teamgeist erwartet sowie die Bereitschaft zur Übernahme eigenverantwortlicher leitender Tätigkeiten in der Fischereiverwaltung des Landes Schleswig-Holstein begrüßt.

Weitere Voraussetzungen:
Außerdem müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen. Siehe hierzu § 7 BeamtStG:

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Ausbildungsbeginn:
Der Ausbildungsbeginn variiert je nach Bedarf.

Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste dauert 24 Monate. Sie endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung, frühestens jedoch nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes.

Ausbildungsaufbau:

Ausbildungsaufbau Fischereireferendariat
VoraussetzungWissenschaftliches Studium der Biologie, den Agrarwissenschaften, der Agrarökonomie oder im Master-Studiengang Fischwirtschaft und Gewässerbewirtschaftung mit dem Schwerpunkt im Bereich der Fischereiwissenschaften.
2 Jahre AusbildungTheoretische und praktische Ausbildungsabschnitte
2 Monate PrüfungGroße Staatsprüfung als Abschluss des Vorbereitungsdienstes

Ausbildungsorte:

Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Sie weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu.

Die zweijährige Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beinhaltet mehrere Stationen:

  • Der Hauptteil findet in Schleswig-Holstein in der Fischereiabteilung des LLUR in Flintbek und in seinen 6 Nebenstellen (Büsum, Husum, Kappeln, Kiel, Heiligenhafen, Travemünde), sowie im MELUR in Kiel statt.
  • Innerhalb dieses Zeitraums ist zudem die Teilnahme an Verwaltungslehrgängen an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz vorgesehen.
  • Außerdem sind Kurzpraktika bei Wirtschaftsteilnehmern, Verbänden und anderen Fischereibehörden (Bund und Länder) vorgesehen.
  • Weitere Stationen sind die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund in Berlin (4 Wochen) und das Hanseoffice, die Vertretung Schleswig-Holsteins in Brüssel (8 Wochen).

Die Ausbildung endet schließlich mit dem Ablegen der Großen Staatsprüfung (s. hierzu § 13 ff der unter "gesetzliche Grundlagen" angegebenen LAPOhD-LF).

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Ziel:
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Fischereiwirtschaft auszubilden. Er schließt mit der Großen Staatsprüfung ab.

Inhalte:
Grundsätzlich soll sich die Ausbildung darauf erstrecken, zum einen das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sollen auch staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange berücksichtigt werden.

Folgende Inhalte sollen dabei vertieft werden:

  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (Staatsrecht und EU-Recht, allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Privatrecht) – Verwaltungsergänzungslehrgang an der FHVD Altenholz (6 Wochen)
  • Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
  • Aufbau, Struktur und Arbeitsweise der Schleswig-Holsteinischen Fischerei und Fischwirtschaft
  • Fischereimanagement (Vertiefen der Kenntnis über das Internationale, insbesondere das EU-Fischereimanagement mit Quoten- und Aufwandsregime und –Verwaltung, Bundes- und Landesfischereirecht, Fischereiaufsicht, Fischereiforschung)
  • Andere Rechtsbereiche mit Fischereibezug (Naturschutzrecht, Wasserrecht, Veterinär- und Tierschutzrecht, Lebensmittel-, Futtermittel- und Hygienerecht, Schiffssicherheitsrecht)
  • Strukturpolitik und Förderungsinstrumente
  • Vorbereitende, selbstständige und teilweise eigenverantwortliche Bearbeitung von Aufgaben (Genehmigungsverfahren, Organisation von Veranstaltungen, Ausarbeiten von Vermerken, Stellungnahmen und Protokollen)
  • Kennenlernen der wichtigsten Akteure des schleswig-holsteinischen und des deutschen Fischereisektors

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während der Ausbildung erhalten die Referendarinnen und Referendare Bruttobezüge in Höhe von monatlich 1241,19 € brutto (Stand: 2015). Darüber hinaus wird bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt.

Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
Der Ausbildungsbeginn variiert je nach Bedarf. Entsprechend vorgeschaltet werden die Stellenausschreibungen veröffentlicht.

Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild (Passbild) aus neuester Zeit
  • Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife
  • Zeugnis über die Hochschulprüfung
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades (Diplom/ Master)
  • Ggf. Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten
  • Nachweis über eine in § 7 Abs. 1 Ziffer 1 Beamtenstatusgesetz genannte Staatsangehörigkeit
  • ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides

Weitere Hinweise:

  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Menschen mit Behinderung und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ansprechpartner
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Köster (Tel: 0431 988-7034) im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR), für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Momme (Tel: 04131 988-5152) zur Verfügung.

Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
V 1410 / Kennwort: Fischereireferendar
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Anzahl der Ausbildungsplätze variiert je nach Bedarf.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

  • Eine Übernahme nach Ablegen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich .
  • Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
  • Für die Übernahme im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte/r sind die Prüfungsergebnisse entscheidend.
  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 (höherer Verwaltungsdienst Fischerei) sind bei der oberen (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – LLUR) oder bei der obersten Fischereibehörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – MELUR) des Landes Schleswig-Holstein tätig.
  • Sie werden im Regelfall im LLUR am Dienstort Flintbek und im MELUR am Dienstort Kiel eingesetzt.

Verdienstmöglichkeiten:
Nach Beendigung der Ausbildung fangen die Nachwuchskräfte mit Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) an. Im Eingangsamt werden Bruttobezüge in Höhe von monatlich 3.586,21 € gezahlt (Stand: 01.10.2014). Darüber hinaus wird bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt.

Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Vorbereitungsdienst erfolgt eine Weiterbeschäftigung drei Jahre lang im Beamtenverhältnis auf Probe, bevor sich die Lebenszeitverbeamtung anschließt. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach der Dienstpostenbewertung.

Wo kann ich mich informieren?

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Köster (Tel: 0431 988-7034) im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR), für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Momme (Tel: 04131 988-5152) zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen:
Der Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsinhalte sind in der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren Verwaltungsdienstes in den Fachrichtungen Landwirtschaft und Fischerei (LaPOhD-LF, Amtsblatt Schleswig-Holstein, S.535 ff) zu finden.

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und
Prüfung für die Laufbahnen des höheren Verwaltungsdienstes
in den Fachrichtungen Landwirtschaft und Fischerei
(LAPOhD-LF)
Vom 27. Juni 2006

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Fischereireferendarin & Fischereireferendar