Praktikumsstellen (m/w/d) des Bachelor-Studiengangs "Soziale Arbeit" im Sozialministerium
Im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird Studierenden des Bachelor - Studienganges "Soziale Arbeit" die Möglichkeit zur Ableistung des vier- bzw. sechswöchigen Blockpraktikums angeboten.
Darüber hinaus besteht nach Abschluss des Studienganges die Möglichkeit im Rahmen eines einjährigen Weiterbildungsangebots die "Staatliche Anerkennung" zu erwerben. Die Bestimmungen zur variablen Arbeitszeit lassen eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten zu.
Aus organisatorischen Gründen können die Praktika und die staatliche Anerkennung wahlweise in den folgenden Aufgabenbereichen angeboten werden:
Mögliche PraktikumsstellenAbteilung | Referat und Aufgabe |
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Abteilung VIII 2
"Soziales, Pflege, Inklusion"
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Referat VIII 22 (vorzugsweise Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr)
Aufgabenbereich: Pflegeversicherung, Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz, Pflegeinfrastruktur, Hospizversorgung, Selbstbestimmungsstärkungsgesetz und Fachkräftesicherung
Referat VIII 24 (vorzugsweise Praktikanten im Anerkennungsjahr)
Aufgabenbereich: Leistungen der Sozialhilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in stationären Einrichtungen
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Abteilung VIII 3
"Kinder, Jugend und Familie
Landes-
jugendamt"
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Referat VIII 30
Aufgabenbereich: Aufsicht und Beratung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Referat VIII 32
Aufgabenbereich: Jugendbeteiligung, Jugendförderung, Kinder- und Jugendschutz
Referat VIII 33 (nur Blockpraktika)
Aufgabenbereich: Familienpolitik, Stiftung "Familie in Not"
Referat VIII 35
Aufgabenbereich: Frühkindliche Bildung und Betreuung
Referat VIII 36
Aufgabenbereich: Koordinierungsangelegenheiten der Abteilung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Familienpolitik auf Landesebene (Kabinett, Landtag) und auf Bundesebene (z.B. Jugend- und Familienministerkonferenzen); Geschäftsführung des Landesjugendamtes LJA und des Landesjugendhilfeausschusses LJHA; Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und mit der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG der Landesjugendämter; Koordinierung in der Zusammenarbeit in der Jugendhilfeplanung, Landesjugendhilfeplanung gemäß Paragraph 80 SGB VIII; Gesamtplanung, Abstimmung und Organisation der Praktika innerhalb der Abteilung.
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Abteilung VIII 4
"Integration, Teilhabe, Ehrenamt"
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Referat 44 (nur Blockpraktika)
Aufgabenbereich: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zum bürgerschaftlichen Engagement (Engagementstrategie), Grundsatzangelegenheiten des Freiwilligen Sozialen Jahres, Seniorenpolitik
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Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugnissen und unter Angabe des gewünschten Zeitraums und des Aufgabenbereiches ein. Die Bewerbung kann auch in elektronischer Form eingereicht werden, bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Für das Anerkennungsjahr wird ein Praktikumsvertrag nach dem TV Prakt-L abgeschlossen. Der Termin für den Beginn der Weiterbildung "Staatliche Anerkennung" kann von Jahr zu Jahr variieren.
Bei Interesse wenden Sie sich an uns!