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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Hier stehst du an den Reglern

Justizassistenz und Referendariat in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Letzte Aktualisierung: 29.08.2025

Interne Stellenausschreibung (unter Haushaltsvorbehalt)

In der Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden zum
1. Dezember 2025

Rechtsreferendarinnen/ Rechtsreferendare (m/w/d) als
Justizassistenzen

mit einem Arbeitskraftanteil von durchschnittlich 5 Wochenstunden im Rahmen einer Nebentätigkeit gesucht. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-L.
Ihr Einsatz erfolgt in Absprache mit Ihnen sowohl am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht als auch am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die Stellen werden in Abstimmung auf Ihren Examenstermin auf 6 bis 8 Monate befristet.

Sie erhalten die Möglichkeit, für die Dauer Ihrer Assistenz kontinuierlich einem oder mehreren Spruchkörpern (Kammern oder Senate) zuzuarbeiten und hierdurch Ihre Kenntnisse im Verwaltungsrecht zu vertiefen, aber auch die Arbeitsweise in einem Kollegialgericht kennenzulernen. Alternativ und bei entsprechendem Interesse besteht ggf. die Möglichkeit der Mitarbeit in anderen Gebieten, wie zum Beispiel der Justizverwaltung.

Die Tätigkeit soll rechtzeitig vor den Klausuren der zweiten Staatsprüfung enden und richtet sich an Referendarinnen und Referendare ab dem 5. Ausbildungsmonat.

Ihr Aufgabengebiet kann je nach konkretem Einsatzbereich beispielhaft umfassen:

  • Erstellung von Rechtsgutachten oder Voten zur Vorbereitung von Senats- oder Kammerentscheidungen
  • Mitwirkung an Senats- oder Kammerterminen
  • Selbstständige Bearbeitung ausgewählter Hauptsache- oder Eilverfahren
  • Aufarbeitung und Systematisierung von Verfahren
  • Analyse von Erkenntnismitteln für bestimmte Fluchtländer im Asylrecht
  • Mitarbeit in der Justizverwaltung, z.B. im Bereich von Referendarangelegenheiten

Haben Sie Interesse?

Das bringen Sie mit/ Voraussetzungen sind:

  • ein mindestens vollbefriedigendes erstes Examen oder
  • ein mindestens befriedigendes erstes Examen sowie ein nachgewiesenes nachhaltiges Interesse am Öffentlichen Recht (z.B. durch eine Promotion, wissenschaftliche Mitarbeit an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl, überdurchschnittliche Leistungen im Schwerpunktbereich mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt)
  • Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen und Aufgeschlossenheit für moderne Kommunikationsformen
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist ein Arbeitgeber, der die Chancengleichheit und Vielfalt seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert. Zudem hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für uns eine hohe Priorität.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auch ist die Landesregierung bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Ihre Bewerbung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarper-sonalakte sowie den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schul- und Ausbildungszeugnisse) richten Sie bitte bis zum

19. Oktober 2025

an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig gern in elektronischer Form (justizassistenz@ovg.landsh.de).

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Referenten für Angelegenheiten der Justizassistenz Frau Kruse (Tel.: 04621 / 86 - 1687) und Herr Dr. Nölscher (Tel.: 04621 / 86 - 1746) – auch unter der genannten E-Mailadresse – gern zur Verfügung.

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