Die Akten bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht werden, auch wenn sie in Papierform angelegt wurden, ab dem 8. November 2021 als elektronische Akte fortgeführt.
Die Akten bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, die am 8. November 2021 bereits in Papierform angelegt waren, wurden zunächst in Papierform fortgeführt. Ab dem 21. März 2022 werden sie als elektronische Akte fortgeführt.
Disziplinarklageverfahren waren bei beiden Gerichten zunächst von der elektronischen Aktenführung ausgenommen. Seit dem 3. Mai 2024 werden auch diese Verfahren als elektronische Akte fortgeführt.
Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts hat angeordnet, dass verwiesene Papierakten, die bei unmittelbarem Eingang bei dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgericht ohne Verweisung elektronisch geführt worden wären, ersetzend gescannt und damit in die elektronische Aktenführung überführt werden.