Sprechzeiten:
Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Schleswig ist geöffnet von
Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Während dieser Sprechzeiten können Sie einfach zum Gericht kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung gebeten.
Telefonisch ist die Rechtsantragstelle erreichbar unter der 04621 86 - 1740. Sie können Ihren Termin auch online buchen:
Online-Terminbuchung (schleswig-holstein.de)
Rechtsuchenden soll der Zugang zur Justiz erleichtert werden, indem hier eine Online-Terminierung ermöglicht wird (Online-Terminbuchung (schleswig-holstein.de). Sie haben die Möglichkeit einen Termin vor Ort (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig) oder für eine Videosprechstunde zu buchen.
Was ist Aufgabe einer Rechtsantragstelle?
- Die Rechtsantragstelle bietet eine Hilfestellung für Rechtsuchende, die selbst nicht in der Lage sind, sachgerechte Erklärungen zu formulieren.
- Sie können beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage erheben oder einen Antrag stellen.
- Ihre Klage oder Ihren Antrag nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) für Sie auf. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung des Antrags. Wir dürfen Sie rechtlich jedoch nicht beraten.
- Den Schriftverkehr im weiteren Verfahren müssen Sie (oder Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt) selbst erledigen. Die Rechtsantragstelle ist kein Schreibbüro.
Was müssen Sie mitbringen?
- Bitte bringen Sie den Bescheid oder Widerspruchsbescheid mit, den Sie anfechten wollen. Bringen Sie auch Kopien des Bescheids mit.
- Wenn Sie für eine andere Person (also nicht in eigenem Namen) eine Klage erheben oder einen Antrag stellen wollen, müssen Sie eine Vollmacht oder einen anderen Vertretungsnachweis vorlegen. Sie benötigen auch einen Ausweis.
Muss ich Deutsch sprechen können?
- Das Gesetz sagt: Gerichtssprache ist Deutsch. Wenn Sie kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, dann bringen Sie eine Person mit, die für Sie übersetzen kann.
- Bitte beachten Sie: Die Rechtsantragstelle bestellt für die Aufnahme von Klagen oder Anträgen keinen Dolmetscher.
- Auch alle Schreiben müssen in deutscher Sprache geschrieben sein oder in Übersetzung vorliegen.
Hinweis zur Vollständigkeit und Richtigkeit:
Diese Informationen erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Gesetzesänderungen sowie sonstige Änderungen der Sach- oder Rechtslage werden zwar so schnell wie möglich eingearbeitet, es kann aber nicht garantiert werden, dass dies jeweils rechtzeitig vor dem Inkrafttreten einer Änderung erfolgen kann. Für Schäden, welche sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, kann keine Haftung übernommen werden.
Hinweise für die Videosprechstunde
Eine Videosprechstunde kann nur durchgeführt werden, wenn der Termin beidseitig mittels Ton- und Bildübertragung erfolgen kann.
Die Entscheidung, ob eine Klage oder ein Antrag per Videosprechstunde aufgenommen werden kann, ist Ermessensentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. In komplizierten Fällen kann er bzw. sie die Bild- und Tonübertragung ablehnen.
Um den Rechtsuchenden identifizieren zu können ist der Personalausweis oder Reisepass oder ähnliches zum Beginn des Termins griffbereit und nach Aufforderung in die Kamera zu halten.
Sonstige Hinweise
- Sie können auch selbständig Klage erheben oder einen Antrag stellen. Bitte nutzen Sie dafür die
Vordruckeauf unserer Homepage.
Eine Klage/ein Antrag ist stets einfach einzureichen. Es werden keine weiteren Ausfertigungen der Klage oder des Antrags benötigt.